Stadt Freiberg am Neckar

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EEWärmeG - Das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht umfasst alle Wohn- und Nichtwohngebäude, auch wenn die Immobilie vermietet wird.

Diese Forderung kann durch verschiedene Energienutzungen erfüllt werden. Dabei können u.a.

  • solare Strahlungsenergie,
  • Umweltwärme,
  • Geothermie oder
  • Biomasse

eingesetzt werden. Eine alternative Erfüllung ist ebenfalls möglich.

 

Solare Strahlungsenergie:
Beim Einsatz von Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Kollektorfläche von 0,04 m² Kollektorfläche je m² Nutzfläche ausreichend. Bei typischen 150 M²-Neubauten entspricht das einer Solaranlage mit 6 m² Fläche. Bei Wohngebäuden ab drei Wohnungen genügt eine Fläche von 0,03 m² Solarabsorber je m² Nutzfläche.

Umweltwärme und Geothermie:
Wärmepumpen nutzen die Wärme aus dem Erdreich (Geothermie), dem Wasser oder der Luft (Umweltwärme). Mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs müssen durch die Wärmepumpe gedeckt werden. Wärmepumpen eignen sich zum Einsatz in gut gedämmten Gebäuden. Sie werden meist mit Strom angetrieben und je geringer die zum Heizen benötigte Temperatur. Je höher die Temperatur der Wärmequelle ist, desto weniger Strom benötigt die Wärmepumpe.

Biomasse:
Biomasse kann ebenfalls zur Energieversorgung eingesetzt werde. Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als moderner Brennstoff. Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Rest Holz, das fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme decken. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden.

Alternativen:

  • Unterschreitung der Anforderungen der Energieeinspar-Verordnung (EnEV)um mindestens 15% (KfW 85 Standard) oder
  • Nutzung von Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärmekopplung oder Abwärme, oder
  • die Kombination verschiedener erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen miteinander

 

Finanzielle Unterstützung
Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft durch verschiedene Förderprogramme der Bundesregierung besonders gefördert. Dazu gibt es das sogenannte "Marktanreizprogramm". Informationen finden Sie unter http://www.bafa.de/oder unter www.kfw-foerderbank.de

Nachweisführung
Nach Umsetzung einer der oben abgebildeten Möglichkeiten haben der Gebäudeeigentümer und ein Sachverständiger (Energieberater, Schornsteinfeger, Handwerksmeister) die erfolgreiche Umsetzung dem Baurechtsamt Freiberg am Neckar innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung zu bestätigen.

Dafür verwenden Sie bitte, je nach Maßnahme, eines der nachfolgend aufgelisteten Vordrucke.

Für Neubauten ab dem 01.01.2009 (EEWärmeG)

 

 

 

Weitere Informationen