Stadt Freiberg am Neckar

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Wärmeschutzgesetze

Bis zum Jahr 2050, so die energiepolitische Zielsetzung der Bundesregierung, soll die Energieversorgung in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Auch die Senkung des Energiebedarfs, nicht zuletzt im Gebäudebereich, und die Erhöhung der Energieeffizienz der Versorgungssysteme sind tragende Säulen des Energiekonzepts.

Etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf dem Gebäudesektor, energetisches Sanieren und energieeffizientes Bauen bilden somit zentrale Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Energiewende. Auch werden die Ansiedlung neuer Technologien und der Netzausbau in starkem Maße die kommunale Ebene betreffen.

Für jeden Gebäudeeigentümer maßgeblich sind insbesondere zwei Gesetze:

  • EWärmeG (Erneuerbare Wärme Gesetz, des Landes B-W), für bereits bestehende Gebäude.
  • EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz des Bundes), für Neubauten.

 
Weitere Informationen zu den Wärmeschutzgesetzen finden sie auf dem Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg: http://www.service-bw.de/bzw. auf der Informationsplattform für Erneuerbare Energien des Bundesumweltministeriums unter http://erneuerbare-energien.de/inhalt/47544/

Ansprechpartner:

Fachbereich III - Recht und Ordnung
Vorzimmer Fachbereich III

Rathaus
Raum: 111
Marktplatz 2
71691 Freiberg am Neckar
Tel.: 07141/ 278-110 o. 278-622
Fax: 07141/ 278-137

Beratung zum Wärmeschutzgesetz: Beratungsstelle LEA

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