Die Digitalisierung schreitet voran. Ab 01.01.2022 dürfen nur noch digitale Bauanträge
angenommen werden. Die Bearbeitung von Anträgen in Papierform ist dann nicht mehr
möglich. Bauverfahren die ab dem 01.01.2022 in Papierform eingereicht werden sind erst
vollständig, wenn die Unterlagen vollständig digital vorliegen (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 LBOVVO). Die
Einreichung und Kommunikation erfolgt dabei über das Serviceportal Baden-Württemberg.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und
Verwaltung über diese Verwaltungsvorgänge und Verwaltungsverfahren elektronisch
abgewickelt werden können.
In diesem Merkblatt erhalten Sie auf der ersten Seite eine Übersicht über das Wichtigste in Kürze. Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir die Änderungen ausführlich.
Merkblatt Digitales Baurechtsamt – digitaler Genehmigungsprozess Bauverfahren