Stadt Freiberg am Neckar

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Grundstücke - Informationen und Auskünfte

Wie kann ich die Bauakte oder die Statikunterlagen für mein Grundstück einsehen oder sonstige Auskünfte zu meinem Grundstück erhalten?

Beim Baurechtsamt sind grundstücksbezogene Abfragen und die Einsicht in archivierte Bauakten möglich. Diese können mit einem Antrag beauftragt werden. Die Leistungen sind überwiegend gebührenpflichtig. Folgende Abfragen sind möglich:

Einsicht in archivierte Bauakten:

  • Pläne,
  • Baugenehmigungen,
  • Statikunterlagen,
  • Aufteilungspläne.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang Ihres Antrages eine Rückmeldung ob die gewünschten Archivakten vorhanden sind.

Sie haben dann die Möglichkeit für die Einsichtnahme einen Termin zu vereinbaren oder die Unterlagen zu benennen, die kopiert oder gescannt werden sollen.

Bei der Einsichtnahme können Sie fotografische Aufnahmen machen oder auch die Unterlagen benennen, die wir für Sie kopieren oder scannen sollen.

Kopien und Scans sind in unserem Hause nur in begrenzter Zahl bis DIN A3 möglich. Umfangreiche Aktenlagen und große Pläne können aber über einen externen Copy-Shop zulasten des Antragstellers gefertigt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur innerhalb von 10 Arbeitstagen nach unserer Rückmeldung über die Existenz der Archivakten möglich ist. Wenn Sie die Akteneinsicht nicht wahrnehmen, fallen trotzdem Gebühren an.

Im Archiv werden die Bauakten dauerhaft aufbewahrt. Trotzdem kann es sein, dass zu Grundstücken keine Akten vorhanden sind. Die Gebühr für die Abfrage des Archivs wird trotzdem fällig.

Die Einsicht in archivierte Bauakten ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.

Sonstige Auskünfte z. B.:

  • Abfrage des Baulastenverzeichnisses,
  • Auszüge aus dem Flächennutzungs‐ oder Bebauungsplan,
  • Auszüge aus der digitalen Stadtkarte (Liegenschaftskarte),
  • zu Sanierungsgebieten,
  • Denkmaleigenschaften.

Diese Auskünfte können Eigentümer und auch Personen erhalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies trifft z. B. auf Kaufinteressenten,  Makler, Kreditgeber, Rechtsnachfolger und ggf. Nachbarn zu.

Zu folgenden Themen können keine Auskünfte stattfinden:

  • Grundbuch – hier müssen Sie sich an das Grundbuchamt in Waiblingen wenden.
  • Eigentümernamen von Grundstücken.
  • Auskünfte zu fremden Grundstücken ohne Vollmacht oder berechtigtem Interesse.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben ist.

Welche Informationen bekomme ich über mein Wohnungseigentum?

Pläne, die die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum darstellen, lagern im Bauaktenarchiv und können mit einem Antrag auf Einsicht in archivierte Bauakten eingesehen werden. Mehr Informationen über Auskunftsmöglichkeiten des Baurechtsamt erhalten Sie hier.

Die schriftliche Teilungserklärung, die bei der Aufteilung in Wohnungs‐ bzw. Teileigentum gegenüber dem Grundbuchamt erklärt wurde, finden Sie beim zuständigen Grundbuchamt (Waiblingen).

Wer darf die Bauakten für mein Grundstück einsehen?

Bauakten von abgeschlossenen Verfahren können grundsätzlich nur vom Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigten (Architekt, Makler etc.) eingesehen werden. Die schriftliche Vollmacht ist nachzuweisen. Bringen Sie zur Legitimation einen Personalausweis oder ähnliches mit.

Eine Ausnahme gilt für Schnitte und Ansichten die notwendig sind, um eine Straßenabwicklung für ein Baugesuch eines benachbarten Grundstücks zu erstellen.

Wie kann ich den Bebauungsplan für ein Grundstück einsehen?

Alle Bürgerinnen und Bürger können die Bebauungspläne der Kommunen im Landkreis Ludwigsburg einfach und schnell online einsehen und abrufen. Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen für die Stadt Freiberg. Bitte beachten Sie die Kurzanleitung.

Hier finden Sie die Bebauungspläne für den Landkreis Ludwigsburg.

Kann ich Fragen zu Gegebenheiten meines Grundstücks auch telefonisch oder schriftlich stellen?

Auskünfte zu Grundstücken können genauso wie die Einsicht in archivierte Bauakten nur auf Antrag gegeben werden. Es handelt sich hier im Regelfall (noch) nicht um schnell verfügbare digitale Daten, die während eines Telefongesprächs nebenbei abgerufen werden können. Weiterhin stellt das Baurechtsamt sicher dass der Datenschutz gewährt ist, sodass immer Nachweise/Legitimationen vorgelegt werden müssen. Dies ist auf telefonischem Wege nicht möglich.

Den Flächennutzungsplan finden Sie hier auf der Homepage. Auch Bebauungspläne können Sie selbst abrufen.

Fragen zur Bebaubarkeit Ihres Grundstückes können aufgrund der komplexen Zusammenhänge leider telefonisch oder schriftlich (auch per Email) nicht beantwortet werden. Durch unterschiedliche örtliche Festsetzungen in Bebauungsplänen und teilweise maßbezogene Regelungen der Landesbauordnung sind Aussage zu generellen Zulässigkeiten, auch von einfachen Bauten wie Garagen, leider nicht rechtssicher möglich.

Sie können bei solchen Fragen jederzeit von unserer Bauberatung Gebrauch machen. Hier kann die Gesamtsituation im persönlichen Gespräch analysiert, Rückfragen gestellt und Hintergründe zum besseren Verständnis erklärt werden.

Sachverhalte betreffend der Nachbargrenzen (Bepflanzungen, Einfriedungen) können grundsätzlich nicht beantwortet werden da diese privatrechtlich geregelt sind (Nachbarrecht Baden-Württemberg).

Die Baurechtsbehörde kann Fragen nur zu öffentlich-rechtlichen Zusammenhängen beantworten. Planungsfragen sind mit einer Fachperson (z. B. Architekt) zu klären.

Die Bauberatung findet zu vereinbarten Terminen im Rathaus Freiberg oder online statt. Informationen über die derzeitigen Beratungsmöglichkeiten erhalten Sie hier.

Wie kann ich mein Grundstück bebauen?

Nach den Regelungen des Baugesetzbuch (BauGB) liegen Grundstücke innerhalb verschiedener Gebietstypen. Hier spricht man von der planungsrechtlichen Lage eines Grundstücks. Anhand dieser kann bestimmt werden, ob ein Bauvorhaben dort zulässig ist oder nicht.

Zwischen folgenden Gebieten wird unterschieden:

  • Bebauungsplangebiet (§ 30 BauGB)

Darunter fallen alle Gebiete, für die bereits ein Bebauungsplan erlassen wurde. Dieser kann sich auch noch in der Planaufstellung (§ 33 BauGB) befinden.

  • unbeplanter Innenbereich (§34 BauGB)

Als Innenbereich werden Gebiete bezeichnet, die einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden und für die kein Bebauungsplan gilt. Hier darf grundsätzlich in Art und Maß der Umgebung gebaut werden.

  • Außenbereich (§ 35 BauGB)

Alle Bürgerinnen und Bürger können die Bebauungspläne der Kommunen im Landkreis Ludwigsburg einfach und schnell online einsehen und abrufen. Hier gelangen Sie zu den Bebauungsplänen für die Stadt Freiberg. Bitte beachten Sie die Kurzanleitung.

Sollte für Ihr Grundstück im Innenbereich kein Bebauungsplan gültig sein, wird die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) festgestellt. Ein Vorhaben ist unter anderem dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Weiterhin können Sie sich bei einer Bauberatung über die planungsrechtliche Bebaubarkeit des Grundstücks informieren.

Können Sie mir Fragen betreffend der Nachbargrenzen beantworten?

Bepflanzungen oder Einfriedungen an den Nachbargrenzen sind im Nachbarrecht Baden-Württemberg geregelt. Es handelt sich dabei nicht um öffentlich-rechtliche – sondern um privatrechtliche Vorschriften.

Eine Beratung durch die Baurechtsbehörde kann nur zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Zusammenhängen erfolgen.

Wenn Sie einen Sachverhalt oder Verstoß zum Nachbarrecht nicht mit Ihrem Nachbar persönlich klären können, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt aus diesem Sachgebiet wenden.

Die Baurechtsbehörde kann bei nachbarrechtlichen Verstößen nicht einschreiten.

Bekomme ich von Ihnen einen Grundbuchauszug oder Auskünfte aus dem Grundbuch?

Grundbucheinsicht erhalten Sie beim Amtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt -

Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen    
Telefon: 07151/1664-0; Fax: 07151/1664-476

 

Für Flurstücke in Pleidelsheim auch zusätzlich bei der Grundbucheinsichtsstelle Pleidelsheim

Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim                                       
Telefon:c07144 264-0; Fax: 07144 264-28

 

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie

  • einen Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird,
  • eine Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier geführt wird,

erhalten. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie von den jeweiligen Einsichtstellen.

Bekomme ich von Ihnen einen aktuellen Katasterauszug (Lageplan) von meinem Grundstück? Können Sie mir Auskünfte zum Grenzverlauf meines Grundstücks geben?

Das Liegenschaftskataster im Landkreis Ludwigsburg ist beim Landratsamt Ludwigsburg.

Hier erhalten Sie Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster, Auskünfte zu Flurstücksdaten wie Grenzverlauf oder Lage oder persönliche Beratung und Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster.

Die Daten werden analog oder digital abgegeben.

Weitere Informationen