Stadt Freiberg am Neckar

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Bauberatungen - Terminvereinbarungen

Wie vereinbare ich einen Termin für eine Bauberatung?

Terminvereinbarungen sind derzeit ausschließlich telefonisch möglich. Wir erfassen dabei für Rückfragen Ihre Kontaktdaten  mit Namen und Telefonnummer sowie betroffenes Grundstück (Adresse, Flurstücksnummer(n) sowie den Beratungssachverhalt. Bei laufenden Verfahren die Verfahrensnummer und bei Online-Bauberatungen noch zusätzlich die E-Mail-Adresse.

Bei der telefonischen Terminvereinbarung können keine Fragen zu Grundstücken beantwortet werden. Terminvereinbarung: 07141- 278 110

Termine für Bauberatungen können zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:

montags            9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 16:00 Uhr – 18:00 Uhr, und

donnerstags       9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr.

Für einen Bauberatungstermin stehen in der Regel 30 Minuten zur Verfügung. Längere Beratungen oder mehrfache Termine zum selben Sachverhalt sind gegebenenfalls dann kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie daher den Umfang unserer Beratungsleistungen und die Checkliste Bauberatung und bereiten sich auf Ihren Termin entsprechend vor, sodass wir Sie auch vollumfänglich beraten können. Durch die Buchung eines Beratungstermins werden nicht automatisch weitere Serviceleistungen (z. B. Einsicht in archivierte Bauakten, Kenntnis über den bestehenden Genehmigungsstand) ausgelöst.

Bauberatungen werden vorrangig kontaktlos als Online-Bauberatungen angeboten.

In Abhängigkeit der Pandemiesituation können auf Sonderwunsch auch Präsenztermine vereinbart werden Je nach Inzidenz sind diese jedoch ändernden Bedingungen und Beschränkungen unterworfen. Über die aktuell verfügbaren Möglichkeiten können Sie sich unter der oben genannten Telefonnummer informieren.

Sollte es sich um eine größere Besprechung mit mehreren Teilnehmern und/oder komplexen Sachverhalten handeln, so weisen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung darauf hin, sodass wir mehr Zeit einplanen können.

Was ist eine Online-Bauberatung und wie funktioniert sie?

Eine Online-Bauberatung läuft gleich wie eine normale Bauberatung ab. Sie müssen ebenso einen Termin buchen und die notwendigen Gesprächsunterlagen (Checkliste Bauberatung) vorhalten.

Der einzige Unterschied ist, dass Sie nicht persönlich für den Termin ins Rathaus kommen – sondern diesen von zu Hause über Ihren Computer oder Ihr Tablett wahrnehmen. Sie erhalten nach der Terminvereinbarung per Email einen Link mit dem Sie dann an diesem Video-Termin teilnehmen können.

Eine Webcam/Kamera ist für diesen Videotermin nicht zwingend notwendig aber Ihr Computer/Laptop/Tablet muss zumindest mit einem Lautsprecher und Mikrofon ausgestattet oder ein Headset (Kopfhörer mit Mikrofon) angeschlossen sein.

Die Gesprächsunterlagen (Lageplan, Entwurfsskizzen, Grundrisse…) müssen Ihnen dann als Pdf-Dateien auf demselben Endgerät vorliegen mit dem Sie an der Online-Beratung teilnehmen möchten, sodass diese dem Berater gezeigt werden können. sodass Sie diese während des Termins an den Berater übermittelt werden können. Hilfestellung dazu erhalten Sie in der Beratung.

Um Ihre Gesprächsunterlagen vorzubereiten, nutzen Sie bitte die Checkliste Bauberatung.

Sie starten die Online-Bauberatung in dem Sie spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt in der „Webex-Meeting-Einladung“ auf die Schaltfläche „Meeting beitreten“ klicken. Es stehen dann 30 Minuten für Ihre Beratung zur Verfügung. Diese Zeit ist für Sie reserviert und nicht spontan verschiebbar. Seien Sie daher pünktlich anwesend oder sagen uns rechtzeitige ab. Bei Nichterscheinen innerhalb den ersten 10 Minuten wird das Online Meeting beendet.

Gibt es die Möglichkeit, Termine online zu buchen?

Terminvereinbarungen sind derzeit leider nur ausschließlich telefonisch durchführbar. Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Online-Terminvergabe für Bauberatungen, ähnlich der Terminbuchungen des Bürgerbüros und hoffen Ihnen diesen Service an dieser Stelle bald auch anbieten zu können.

Über welche Themen kann ich mich bei einer Bauberatung informieren?

Allgemeine Beratung

  • Planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks (Festsetzungen des Bebauungsplans).
  • Welche Verfahren für Bauvorhaben allgemein oder für ein geplantes Bauvorhaben einschlägig sind.
  • Allgemeine bauordnungsrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Gebäudeabstände oder Stellplätze.
  • denkmalschutzrechtliches Verfahren.
  • Planeinsicht der Angrenzer im baurechtlichen Verfahren.

Detaillierte Beratung

  • Konkrete Fragen zu Ihrem Bauprojekt, planungsrechtlich und/oder bauordnungsrechtlich (entsprechende Planung muss bereits vorliegen).
  • Welches Verfahren für das geplante Bauvorhaben durchzuführen ist oder durchgeführt werden kann.
  • Der notwendige Unterlagenumfang zu diesem Verfahren
  • Fragen zu Abgeschlossenheit von Wohneinheiten, den Unterlagenumfang für neue Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder die Änderung von bestehenden Bescheinigungen z. B. durch Nutzungsänderung.
  • Ggf. möglicher Verzicht auf vorgeschriebene Unterlagen nach der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO).
  • Prüfung ob eine gewünschte Person als Entwurfsverfasser für das Bauvorhaben zugelassen werden kann.
  • Informationen zu grundstücksrelevanten Vorgängerverfahren anhand der Bauakte (nur in Verbindung mit vorangehendem Antrag auf Akteneinsicht möglich).
  • Bauliche Anlagen und Einfriedungen im Außenbereich.

Bitte beachten Sie, dass in der Bauberatung keine Dispensentscheidungen (z. B. Abweichungen oder Befreiungen vom Bebauungsplan oder anderer Vorschriften) zugesichert oder vorweg getroffen werden können. Diese Entscheidungen obliegen immer dem Baugenehmigungsverfahren oder einem Bauvorbescheidverfahren.

Zu folgenden Themen können keine Beratungen seitens des Baurechtsamtes gegeben werden:

  • Nachbarrecht Baden-Württemberg (z. B. Bepflanzungen oder Einfriedungen an den Nachbargrenzen), denn es handelt sich hier um privatrechtliche und nicht öffentlich–rechtliche Sachverhalte.
  • Planungsberatungen. Hierzu wenden Sie sich an einen Entwurfsverfasser oder Fachplaner, also einen Architekten, Bauingenieur usw..
  • Energieberatung, Energiesparen, Einsatz regenerativer Energien und Fördermöglichkeiten. Hier bietet die LEA (Ludwigsburger Energie Agentur) für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Gewerbebetriebe, Kommunen und Institutionen an. Weitere Informationen zu Energieberatungen im Freiberger Rathaus finden Sie hier und auf der Internetseite der LEA  www.lea-lb.de.

Aufgrund der komplexen Zusammenhänge aus örtlich unterschiedlichen Festsetzungen der Bebauungspläne und der umfangreichen Bauvorschriften sind Bauberatungen nur im persönlichen Gespräch möglich. Bitte vereinbaren Sie dahe

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