Stadt Freiberg am Neckar

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Lärmminderungsplanung

Verschiedene Lärmquellen, insbesondere bedingt durch den zunehmenden Verkehr, beeinträchtigen die Lebensqualität der Freiberger Bürger.

Nach der freiwilligen Lärmminderungsplanung Anfang des Jahrtausends (siehe unten) wird jetzt der gesetzliche Lärmaktionsplan erstellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 den Entwurf des Aktionsplanes und dessen öffentlichen Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Lärmaktionsplan (Entwurf) Stadt Freiberg am Neckar

Freiwillige Lärmminderungsplanung

Diese Tendenz hat die Stadt Freiberg a. N. früh erkannt und als eine der ersten Gemeinden in Baden-Württemberg eine Lärmminderungsplanung ins Leben gerufen. Die Lärmminderungsplanung für Freiberg a. N. hat zwei Ziele:

Die kurz-, mittel- und langfristige Reduzierung des beachtlichen Lärmpegels in unserem Stadtgebiet, sowie die Optimierung kommunaler Planungen (Baugebiete, Verkehrsentwicklungsplanung usw.) hinsichtlich des Lärmschutzes. Bei einer Bürgerversammlung am 25.06.2001 stellte ein Vertreter des von der Stadt beauftragten Ingenieurbüros Bender + Stahl die Grundlagenerhebung (Bestandspläne, sogenannte Schallimmissionspläne) der Öffentlichkeit vor.

Daraufhin fanden sich von der Stadt initiiert etwa 60 Bürgerinnen und Bürger, die sich in fünf Arbeitskreisen organisierten und nach Lärmminderungpotentialen hinsichtlich der verschiedensten Verkehrslärmquellen suchten. Dieser Maßnahmenfindungsprozess dauerte etwa ein Jahr. Die erarbeiteten Einzelmaßnahmen wurden in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.04.2002 und in einer erneuten Bürgerversammlung am 24.07.2002 präsentiert.

Nachstehend werden die einzelnen Arbeitskreise vorgestellt und die jeweiligen Ziele kurz erläutert.

Vorstellung der einzelnen Arbeitskreise_2002

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