Bekanntgabe der Bilanz des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Freiberg a.N.
für das Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 16 Abs. 4 EigBG vom 08.01.1992 (GBl. 1992,21), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403)
In seiner Sitzung vom 18. April 2023 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Freiberg a.N. für das Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt festgestellt:
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Freiberg am Neckar zum 31.12.2020, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht gemäß § 16 Abs. 3 EigBG vom 08.01.1992 (GBl. 1992,21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) wird festgestellt. Entsprechend der Anlage 9 zu § 12 EigBVO vom 07.12.1992 (GBl.S.776) sind folgende Abschlusszahlen Bestandteil des Beschlusses:
31.12.2020 31.12.2019
1. Feststellung des Jahresabschluss
1.1 BILANZSUMME 15.351.791,26 € 15.606.623,05 €
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- Immaterielle Vermögensgegenstände 18.497,42 € 19.138,42 €
- das Anlagevermögen 14.509.741,83 € 14.676.435,87 €
- Finanzanlagen 32.714,40 € 32.499,90 €
- das Umlaufvermögen 789.083,45 € 876.794,70 €
- aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.754,16 € 1.754,16 €
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital -197.539,75 € -147.826,66 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 2.634.677,75 € 2.826.971,75 €
- die Rückstellungen 612.052,33 € 628.507,68 €
- die Verbindlichkeiten 12.302.600,93 € 12.298.970,28 €
1.2 Jahresgewinn/-verlust -49.713,09 € -79.748,91 €
1.2.1 -Summe der Erträge 2.101.080,30 € 2.140.589,42 €
1.2.2 -Summe der Aufwendungen 2.150.793,39 € 2.220.338,33 €
2. Der Jahresverlusts 2020 in Höhe von -49.713,09 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Die Betriebsleitung wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG entlastet.
4. Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2020 wird festgestellt:
Verlust 2020 Schmutzwasser -28.937,51 €
Verlust 2020 Niederschlagswasser - 18.116,45 €
Gesamtverlust 2020 - 47.053,96 €
Der gebührenrechtliche Gesamtverlust 2020 kann nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden, d.h. bis spätestens 2025 in die Gebührenkalkulation eingestellt werden.
5. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Anlagennachweis und Lagebericht liegt in der Zeit
vom 23. Mai bis 30. Mai 2023
öffentlich zur Einsichtnahme aus.