Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Hasenacker" in Freiberg am Neckar, Beihingen

Öffentliche Bekanntmachung
 
Stadt Freiberg a.N.
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hasenacker“ in Freiberg am Neckar, Beihingen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes (inkl. Örtliche Bauvorschriften) „Hasenacker“ im Vollverfahren gemäß §§ 2-10 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes (inkl. Örtliche Bauvorschriften) am Ortsrand von Freiberg a.N., Beihingen, gefasst. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hasenacker“. Im Geltungsbereich befinden sich überwiegend landwirtschaftliche Flächen.
 
Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes (inkl. Örtliche Bauvorschriften) „Hasenacker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
 
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Freiberg a.N., Beihingen und hat eine Größe von ca. 2,5 ha.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Wesentlichen begrenzt
Im Norden durch die Nordgrenze des Hasenackerweges,
Im Osten durch den Feldweg 1335 und die Ostgrenze des Flst. 1363,
Im Süden durch die Südgrenze des Weges 1354/9,
Im Westen durch Flurstück Nr. 1362/3 und Teilflächen der Flurstücke 1361, 1358, 1355/1 und Flurstücke 1354/7, 1354/10 und 1354/2.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan vom 18.01.2024 dargestellt.
Anlass und Planungsziele
Der dargestellte Bereich „Hasenacker“ ist identisch mit der im Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim enthaltenen Wohnbaufläche (W). Ziel der Bebauungsplanung ist es, die künftige Entwicklung in diesem Gebiet zu regeln., indem Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, aber auch Regelungen des Festsetzungskataloges des § 9 BauGB erlassen werden. Regelungen über unter anderem Dachform, Wohneinheitenbegrenzung werden im weiteren Verfahren entschieden.
Der Bedarf an Wohnraum ist vorhanden, die Nachfragesituation ist enorm. Die Bebauungsplanaufstellung ist zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsräumlichen Einbindung, sowie einer geordneten Erschließung erforderlich.
Verfahren
Das Aufstellungsverfahren erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 2-10 BauGB.

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