Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöff/-innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Dazu haben die Kommunen Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen.
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss sich bei der Stadtverwaltung bewerben. Die Stadtverwaltung reicht eine Vorschlagsliste beim Amtsgericht mit 12 Bewerberinnen und Bewerbern ein. Davon wird die Hälfte ausgewählt.

Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen:
Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, an den kleinen und großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen.

Voraussetzung für eine Bewerbung für das Schöffenamt:
Wer Schöffe oder Schöffin werde möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffen und Schöffinnen nicht.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis zum 28. April 2023 bei der Stadtverwaltung Freiberg am Neckar, Fachbereich Hauptverwaltung, Kultur und Bildung, Julia Ludwig, Tel: 278-180.
Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Freiberg www.freiberg-an.de oder https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden oder im Rathaus, Zi. 208 abgeholt werden.
 
Jugendschöffenwahl 2023
Weitere Auskünfte sowie die Bewerbungsformulare erhalten Interessierte im Landratsamt Ludwigsburg bei Stephanie Mayer, Telefon 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer@landkreisludwigsburg.
de. Alle erforderlichen Unterlagen zum Bewerbungsprozess sowie zusätzliche Informationen zur Jugendschöffenwahl und den Anforderungen des Amtes sind auch im Internet verfügbar
unter www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/

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