Gebührenbescheide gelten als Nachweis beim Finanzamt
Die von der Stadt versandten Bescheide über die Betreuungsgebühren gelten in Verbindung mit den Kontoauszügen beim Finanzamt als Nachweis für die Steuererklärung. Die Bescheide sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Für die Anfertigung einer extra Aufstellung bzw. die Ausstellung einer extra Bescheinigung berechnet die Stadtverwaltung pro Kind 10 Euro Bearbeitungsgebühren.