Stadt Freiberg am Neckar

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Mitteilung zur Wasserversorgung

Der Städtische Versorgungsbetrieb der Stadt Freiberg a.N, Wasserversorgung bittet um Beachtung:
Laut Wasserversorgungsatzung § 14 Abs. 1 des Städtischen Versorgungsbetriebs der Stadt Freiberg a.N. werden Hausanschlüsse ausschließlich vom Städtischen Versorgungsbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Dies bedeutet, dass die Leitung bis einschließlich der Wasseruhr weder vom Grundstückseigentümer selbst noch von einem Installateur ohne Rücksprache mit dem Wasserwerk geändert oder ausgebaut werden darf.

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