Stadt Freiberg am Neckar

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Zweitwohnungssteuer

Steuertermin 01.06.2025

Die Stadt Freiberg am Neckar erhebt seit dem 01.07.2011 eine Zweitwohnungssteuer. Steuerbemessungsgrundlage ist der jährliche Mietaufwand (Netto-Kaltmiete). Die Zweitwohnungssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils am 01.06. eines jeden Kalenderjahres fällig und weiter zu entrichten. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Nebenwohnsitz abgemeldet wird. Zuviel bezahlte Steuern werden auf Antrag erstattet.
Steuerpflichtige, die bisher nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Zweitwohnungssteuer in den nächsten Tagen zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Steuertermins um wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und eventuell Säumniszuschläge zur Folge.
Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so gar nicht erst entstehen.
Wenn Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen möchten, finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Internetseite unter: www.freiberg-an.de oder Sie wenden sich unter der Rufnummer 07141-278-167 an die Stadtkasse. Sie senden Ihnen gerne das Formular zu.

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