Pflicht zur sicheren Haltung
Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann, insbesondere kein Entweichen des Hundes möglich ist.
Leinenpflicht
Hunde sind innerorts stets sicher an der Leine zu führen. Schäden, die durch Verletzung der Halterpflichten durch den Hund entstehen, sind durch den Hundehalter zu tragen.
Generell dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die jederzeit auf das Tier einwirken kann ausgeführt werden.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Es wird auf die Polizeiverordnung der Stadt Freiberg a.N. verwiesen.
Hinweis zur Brut- und Setzzeit: 1. März bis 15. Juli
Bitte beachten Sie: Mit den wärmeren Temperaturen beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit.
Die heimische Natur verwandelt sich in eine große Kinderstube. Viele heimische Wildtiere bringen in den Frühjahrsmonaten ihren Nachwuchs zur Welt und brauchen viel Ruhe. Damit die Jungtiere problemlos aufwachsen können, müssen Sie aus Rücksicht zur Natur Ihren Vierbeiner anleinen.
Allein ein spielerisches Interesse Ihres Hundes an einem Jungtier könnte für einen leisen, qualvollen Tod ausschlaggebend sein, da die Muttertiere ihren Nachwuchs danach oft nicht mehr annehmen.
Denken Sie daran, auch Ihr Hund war einmal ein Welpe und benötigte Ihren besonderen Schutz.
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