Stadt Freiberg am Neckar

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Interkommunaler Austausch für eine erfolgreiche Integration


Zu einem interkommunalen Austausch haben sich zuletzt Bürgermeister Jan Hambach (Freiberg am Neckar) und Oberbürgermeister Nico Lauxmann (Kornwestheim) getroffen. Hauptsächliches Gesprächsthema war der Vorschlag der Kornwestheimer Verwaltung, den § 5 Asylbewerberleistungsgesetz innerhalb der Stadt anzuwenden, der eine Verpflichtung zur Arbeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorsieht.
 
Die Umsetzung zur verpflichtenden Arbeit ist im genannten Gesetz geregelt: Definiert ist dort die Bereitstellung von sogenannten Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern, eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde und dies in einer maximalen Wochenarbeitszeit von 100 Stunden pro Monat. Die Aufwandsentschädigung wird zusätzlich zu den Leistungen angezahlt, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber beispielsweise für die Unterbringung erhalten. Ausnahmen gelten für Minderjährige oder Menschen, die bereits einer Ausbildung, einem Studium oder einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachgehen: Sie können nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Auch Menschen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, fallen nicht unter die Regelung. Das Gesetz sieht vor, dass bei unbegründeter Ablehnung der verpflichtenden Arbeit staatliche Leistungen gekürzt werden können.
 
Die Stadt Kornwestheim hat mit Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf freiwilliger Basis bereits umfangreiche Erfahrungen seit 2019 gesammelt. Von insgesamt 21 Asylbewerberinnen und -bewerbern wurde diese Möglichkeit bis zum heutigen Tag nur von einer Person genutzt.
 
"Ich bin der Überzeugung, dass eine verpflichtende Arbeit viele Vorteile bietet, um eine Integration zu erreichen. Eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit, ein schnelleres Erlernen der deutschen Sprache, die Einbindungen in vorhandenen kommunale Einrichtungen und damit Förderung der Integration in unsere Stadtgesellschaft – dies spricht für die Anwendung dieser verpflichtenden Möglichkeit, die uns der Bund mit dem geltenden Gesetz auf kommunaler Ebene zu Verfügung stellt", so der Kornwestheimer Oberbürgermeister Nico Lauxmann. "Ob wir diesen Weg gemeinsam in unserer Stadt aus Überzeugung gehen werden, entscheidet schlussendlich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. April 2025", erläutert Lauxmann.
 
"Ich verspreche mir für alle Seiten einen positiven Effekt: Eine bessere Integration für die Asylbewerber, eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und ein Beitrag für die Allgemeinheit", erklärt der Freiberger Bürgermeister Jan Hambach, der den Kornwestheimer Vorstoß begrüßt und die gesetzliche Regelung auch in Freiberg zur Anwendung bringen möchte.
 
Neben den genannten Vorteilen für eine Integration sehen beide Bürgermeister aber auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit staatlichen Leistungsbezug in der Pflicht, sich in die Stadtgesellschaft einzubringen – genau dies ist auch die Zielsetzung der vorhandenen Gesetzgebung.
 
"Wir wissen um die Sensibilität des Themas und die dadurch ausgelöste öffentliche Diskussion. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass es unsere Aufgabe ist, diese Diskussionen jetzt auf kommunaler Ebene zu führen. Wir sind inhaltlich davon überzeugt, dass es richtig ist, diese gesetzliche Regelung anzuwenden. Dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns und dies ist unsere Grundüberzeugung für ein transparentes Handeln auf kommunaler Ebene", resümieren Jan Hambach und Nico Lauxmann unisono.
 
Bildunterschrift: Freibergs Bürgermeister Jan Hambach (links) war zuletzt zu Gast bei Kornwestheims Oberbürgermeister Nico Lauxmann. Kernthema des Austausches war die verpflichtende Arbeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach §5 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

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