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FaNergie warnt vor Haustürgeschäften

FaNergie warnt vor Haustürgeschäften
 
Bei dem Kundenservice der FaNergie melden sich in den letzten Tagen und Wochen immer öfter verunsicherte Kunden, die von zweifelhaften Haustürgeschäften und telefonischen Abwerbeversuchen anderer Energieversorger berichteten.
 
Was ist passiert?
Laut Angabe der Kunden geben sich die Anrufer häufig als Mitarbeiter von FaNergie oder eines anderen, regionalen Energieversorgers aus. Auffällig ist, dass Anrufe oft von einer Telefonnummer aus Großbritannien oder angeblich im Auftrag einer Firma aus Berlin erfolgen.
Ebenso berichten Kunden, dass vor der Tür eine Person stand, die sich als Mitarbeiter der FaNergie oder des Netzbetreibers Netze BW ausgegeben haben. In der Regel wurde versucht, die Zählernummer und einen Zählerstand zu notieren.
 
Die Anrufer bzw. Personen an der Tür behaupten beispielsweise, dass die Vertragsdaten aufgrund eines Tarifwechsels neu aufgenommen werden müssten oder dass eine Rechnung überprüft werden müsse. Haben es diese Werber erst einmal bis hierhin geschafft, erfragen sie Daten wie den Verbrauch und die Stromzähler-Nummer. Mit solchen und ähnlichen Aussagen wurden Kunden mehrfach in die Irre geführt. Die Kunden haben ihre Daten herausgegeben und haben ohne ihr Wissen ihren Energieversorger gewechselt.
Denn was folgte, war eine Auftragsbestätigung eines anderen Energieversorgers im Briefkasten des Kunden. So mussten diese Kunden feststellen, dass sie ungewollt bei einem anderen Energieversorger einen Vertrag abgeschlossen hatten.
 
Was kann man bei einem unbeabsichtigten Vertragsabschluss tun?
Liegt Ihnen ein voreilig unterschriebener Vertrag oder eine nicht gewollte Auftragsbestätigung vor, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Davon können und sollten Sie unverzüglich Gebrauch machen, um den unfreiwilligen Strom- oder Gasvertrag wieder loszuwerden.
Zweckmäßig ist es, sich den Tag und die Uhrzeit des Haustürgespräches oder Telefonats sowie die Firma und den Ansprechpartner zu notieren. Danach ist der unverzügliche Griff zum Telefon sinnvoll, um die regionale Verbraucherzentrale und/oder die Bundesnetzagentur zu informieren. Denn dieses Vorgehen ist wettbewerbswidrig.
 
Sollten Sie durch ein solches Vorgehen versehentlich einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie sich gerne an Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der FaNergie wenden. Wir unterstützen Sie beim Widerruf des Vertrages und allen weiteren erforderlichen Schritten.
 
Wie können Sie sich schützen?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mitarbeiter von FaNergie oder der Netze BW sich jederzeit ausweisen können. Verlangen Sie daher möglichst bei solchen Haustürgeschäften, dass sich die Person an Ihrer Tür entsprechend ausweist. Es kann in der Tat sein, dass Mitarbeiter von Netze BW den Zählerstand aufnehmen müssen, insofern kann nach entsprechendem Nachweis einem Mitarbeiter von Netze BW der Zugang zum Zähler gewährt werden. Sollten Sie verunsichert sein, können Sie sich gerne bei FaNergie bzw. bei Netze BW erkundigen.
Bei entsprechenden Telefonanrufen sollten Sie keinerlei Daten zu Ihrem Strom- oder Gaszähler oder zum bisherigen Lieferanten preisgeben. Es droht ansonsten ein ungewollter Vertragsabschluss.
 
 
Haben Sie Fragen rund um das Thema Energie? Sprechen Sie uns einfach an!
 
Wir sind vor Ort für Sie da:
Montags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwochs 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Samstags 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
 
 
Kundenservice
Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
 
Tel. 07141/278-555
E-Mail: kundenservice(@)fanergie.de
 
 

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