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Inzidenzstufe 2 im Landkreis Ludwigsburg

Da die Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder über 10 liegt, gelten ab Montag, 2. August, neue Regeln nach dem Stufenplan der Landesregierung. Der Landkreis befindet sich dann wieder in der Inzidenzstufe 2 zwischen 10 und 35. Die Allgemeinverfügung wurde bereits veröffentlicht.

In der Inzidenzstufe 2 dürfen im privaten Bereich 15 Personen aus maximal vier Haushalten zusammen kommen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit). Private Feiern können im Freien mit maximal 200 Personen (zuvor 300) stattfinden, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Personenzahl, allerdings unter Beachtung der 3 Gs (Geimpft, Genesen oder Getestet). Bei öffentlichen Veranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen im Sport reduziert sich die erlaubte Personenzahl im Freien von 1.500 auf jetzt maximal 750 Personen; wenn es über 200 sind, gilt Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen erlaubt. In der Gastronomie ändert sich nichts: Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und auch keine Pflicht der 3 Gs. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot (und natürlich Hygienekonzept und Datenverarbeitung z.B. mit Luca). Alle Regelungen im Detail finden sich übersichtlich aufbereitet im „Stufenplan für sichere Öffnungsschritte“ (pdf-Datei), ebenfalls verlinkt auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter den Informationen rund um den Corona-Virus.

Leider sei im Landkreis Ludwigsburg – wie im gesamten Bundesgebiet – zu beobachten, dass die Impfbereitschaft nachlasse, so Landrat Dietmar Allgaier. „Die Impfung gegen SARS-CoV-2 ist aber dringend nötig, um eine von den Wissenschaftlern vorhergesagte vierte Infektionswelle im Herbst zu verhindern oder zumindest zu erreichen, dass diese flacher verläuft. Wenn wir mit dem Impfen nachlassen, wird die Delta-Variante leichtes Spiel haben, sich auszubreiten“, sagt Landrat Allgaier. Daher macht er auf das Impfangebot im Landkreis aufmerksam: „In den Kreisimpfzentren (KIZ) Ludwigsburg kann man sich mit und ohne Termin mit unterschiedlichen Impfstoffen impfen lassen – es ist inzwischen genügend vorhanden. Lassen Sie sich also bitte zu Ihrem und zum Nutzen Ihrer Mitmenschen impfen!“, appelliert der Chef der Kreisbehörde an die Bürgerinnen und Bürger. Der Landrat macht zudem deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn manche Menschen die Impfangebote nicht nutzen: „Für den Fall, dass wir in eine vierte Welle kommen sollten, befürworte ich Einschränkungen für Ungeimpfte – zumindest für Berufsgruppen, die viel Kontakt haben mit ungeimpften und gefährdeten Personengruppen, sollte es eine Impfpflicht geben, die der Bund erlassen müsste. Auch das Land sollte die Chance nutzen, mit der neuen Corona-Verordnung ein Zeichen für die Attraktivität der Impfung setzen.“

Alle aktuellen Informationen zu den gültigen Regeln im Landkreis sind online auf der Homepage des Landratsamts unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ abrufbar. Informationen zu den Öffnungsstufen des Landes gibt es unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ im Internet.

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