Stadt Freiberg am Neckar

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Neue Gründelbachschule

Zusätzliche Sicherheit durch viermonatigen Test einer Schulstraße & weitere Maßnahmen 

Mit dem Start der neuen Gründelbachschule nach den Herbstferien ergibt sich für viele Schülerinnen und Schüler ein neuer Schulweg. Eigenständig zurückgelegte Schulwege fördern Bewegung, Selbstständigkeit und Verkehrskompetenz. Damit die Kinder sicher und selbstständig zur Schule gelangen können, testet die Stadt ab Schulbeginn zudem für zunächst vier Monate eine Schulstraße. Darüber hinaus sind zum Schulstart an der neuen Grundschule weitere Maßnahmen von der Stadt umgesetzt. 
Unsere Erfahrungen zeigen, dass insbesondere zu Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende zahlreiche Eltern mit ihren Fahrzeugen direkt vor dem Schulgebäude halten, um ihre Kinder zu bringen bzw. abzuholen. 
Dadurch entstehen häufig unübersichtliche und teilweise gefährliche Situationen für Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.  
Um die Situation zu entschärfen, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt: 

  • Die Einrichtung von zwei „Küss & Tschüss“-Zonen in der Bahnhofstraße und der Klingenstraße 
  • Verkehrsberuhigung der Wiesenstraße

Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde, des beauftragten Planungsbüros und vieler Anwohner werden diese Maßnahmen allein jedoch nicht ausreichen, um den Bring- und Holverkehr rund um die Schule deutlich zu reduzieren. Daher wird nun zusätzlich eine Schulstraße getestet.  
Was ist eine Schulstraße? 
Eine Schulstraße ist ein Straßenabschnitt, der zu bestimmten Zeiten für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt wird. Während dieser Zeiten dürfen Fahrzeuge dort nicht einfahren. Ziel ist es, eine Verkehrsberuhigung zu erreichen und den Bereich vor der Schule sicherer und übersichtlicher zu gestalten.  
Wo gilt die Schulstraße? 
Die Schulstraße, die nun in einem 4-monatigen Verkehrsversuch startet, umfasst: 

  • die Charlottenstraße ab der Einmündung Eugenstraße bis zur Einmündung in die Stuttgarter Straße und 
  • die Holderstraße ab der Einmündung Friedrichstraße. 

Die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Charlottenstraße bleibt bestehen. Die Zufahrt zum Kleeblatt-Pflegeheim ist weiterhin möglich.  
Wann gilt die Regelung? 
An Schultagen gilt das Einfahrverbot zu folgenden Zeiten: 
Morgens: 07:30 Uhr bis 08:15 Uhr 
Mittags: 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr  
Außerhalb dieser Zeiten können die Straßen wie gewohnt genutzt werden. Die Zeiten können bei Bedarf angepasst werden.  
(Bild 1)

Wer darf weiterhin einfahren?
Von der Regelung ausgenommen sind:

  • Anwohnerinnen und Anwohner (Nachweis durch Adresse auf dem Personalausweis)
  • Lehrkräfte mit entsprechender Berechtigung
  • Lieferverkehr

Die Einhaltung der Regelung wird durch Polizei und Vollzugsdienst kontrolliert.
Hinweise für Eltern
Wir bitten darum, Ihre Kinder selbstständig, gemeinsam mit anderen Kindern oder in von einem Erwachsenen begleiteten Gruppen zur Schule laufen zu lassen. Das fördert Bewegung, Selbstständigkeit und Verkehrskompetenz. Eine Orientierung für die besten Wege bietet unser Schulwegeplan. Sollten in unvermeidbaren Ausnahmefällen Kinder doch zur Schule gefahren werden, nutzen Sie die Küss-und-Tschüss-Zonen, damit die restlichen Wege zur Schule frei und sicher bleiben.
(Bild 2)
Testphase und Auswertung
Die Schulstraße wird zunächst für vier Monate erprobt. Während dieser Zeit beobachtet die Stadt die Verkehrssituation und wertet die Erfahrungen von Schule, Eltern, Anwohnern und Verkehrsbehörde aus. Anschließend wird entschieden, ob die Schulstraße dauerhaft eingerichtet oder angepasst werden soll.
Gemeinsam für einen sicheren Schulweg
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der Verkehrsregeln, gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und Unterstützung. Unser gemeinsames Ziel ist ein sicherer, entspannter und kinderfreundlicher Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der neuen Gründelbachschule.

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