Stadt Freiberg am Neckar

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Änderungen bei Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

Änderungen bei Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
 
Seit dem 10. Juli 2026 gelten aufgrund einer gesetzlichen Änderung neue Regelungen zu bestimmten Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister.
 
Folgende Änderungen sind in Kraft getreten:
 
Übermittlungssperre für Adressbuchverlage
Die bisher bestehende Übermittlungssperre für die Weitergabe von Meldedaten an Adressbuchverlage wurde aufgehoben. Bereits im Melderegister gespeicherte Einträge werden gelöscht. Eine erneute Beantragung dieser Übermittlungssperre ist nicht mehr möglich.
 
Bedingter Sperrvermerk für bestimmte Einrichtungen
Der sogenannte bedingte Sperrvermerk für Pflegeheime und sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen, wurde abgeschafft. Neue bedingte Sperrvermerke werden nicht mehr eingetragen. Bereits bestehende Einträge werden gelöscht.
 
Die Änderungen beruhen auf dem Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

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