Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass es laut Friedhofssatzung § 16 Abs. 4 nicht zu lässig ist, Grabschmuck jeglicher Art auf den Baumgräbern abzustellen bzw. abzulegen. Dies würde dem Konzept „naturbelassenes Grab“ widersprechen.
Wir bitten Sie deshalb darum, alles an vorhandenem Grabschmuck bis zum 20.03.2026 zu entfernen.
Noch vorhandener Grabschmuck wird dann ab dem 23.03.2026 durch uns entfernt bzw. entsorgt.
Wir bitten um Verständnis und um Einhaltung der Regelung.
Ihre Friedhofsverwaltung Freiberg am Neckar