Stadt Freiberg am Neckar

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Landtagswahl am 8. März 2026

Landtagswahl am 8. März 2026
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen beantragen:
 
Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl zugestellt wurde (ab 23.01.2026 sie muss bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein), können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
 
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
 
Bequem per Internet oder QR-Code
 
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.freiberg-an.de an. Auf der Startseite unter dem Stichwort Landtagswahl finden Sie den Link zur Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen,
sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
 
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
 
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
 
Schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
 
Kreuzen Sie an für wen der Antrag gestellt wird, wohin die Unterlagen geschickt werden sollen (Wohnadresse oder abweichende) und vergessen Sie das Datum, die Unterschrift und Ihr Geburtsdatum nicht. Sie können den Antrag in einem frankierten Umschlag an die Stadt Freiberg schicken oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Der Wahlschein wird Ihnen mit den Briefwahlunterlagen bequem nach Hause geschickt.
 
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen(@)freiberg-an.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
 
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 223 im OG, Frau Haiber, Tel.: 07141 278-602, E-Mail: wahlen(@)freiberg-an.de oder Frau Back, Tel.:-108
 
Auch wenn Sie die Unterlagen direkt im Wahlbüro, Rathaus Zimmer 223 im OG abholen möchten, bringen Sie hierfür bitte Ihren ausgefüllten Wahlscheinantrag sowie Ihren Personalausweis mit. Denken Sie an die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, wenn Sie beauftragt wurden, für eine andere Person die Unterlagen abzuholen.
 
Der Link für die elektronische Antragstellung wird ab 5. März 2026 um 12 Uhr deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt bitten wir Sie, ihre Unterlagen direkt im Wahlbüro abzuholen, da ein Versand per Post ggf. nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden kann.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?


Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.


Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

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