Wir bitten um Beachtung, dass der Vorauszahlungstermin für die Gewerbesteuer und die Grundsteuerrate für das 2. Quartal am 15.05.2025 zur Zahlung fällig wird.
Steuerpflichtige, die bisher nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Vorauszahlungen in den nächsten Tagen zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Steuertermins um wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und eventuell Säumniszuschläge zur Folge.
Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so gar nicht erst entstehen.
Wenn Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen möchten, finden Sie das entsprechende Formular auf unserer Internetseite unter: www.freiberg-an.de oder Sie wenden sich unter der Rufnummer 07141-278-167 an die Stadtkasse. Sie senden Ihnen gerne das Formular zu.