Stadt Freiberg am Neckar

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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan der Innenentwicklung "Neue Schule und Sporthalle am Kasteneck"

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan der Innenentwicklung
„Neue Schule und Sporthalle am Kasteneck“
mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB


Der Gemeinderat der Stadt Freiberg a.N. hat am 16.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Neue Schule und Sporthalle am Kasteneck“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 294 und Teile des Flurstücks 300 Gemarkung Heutingsheim.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden von Flurstück 285, Katharinenstraße, Flurstück 296 und Teilen des Flurstücks 300
- im Osten von Teilen des Flurstücks 300, 300/1, 300/10 und 300/9
- im Süden von Teilen des Flurstücks 300, Flurstück 363 und 292, Charlottenstraße
- im Westen von Flurstück 285, Katharinenstraße und Flurstück 296
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 16.05.2023.


Ziele und Zwecke der Planung:
Die drei Grundschulen der Stadt Freiberg sind sanierungsbedürftig. In einem ersten Schritt wurden zwar Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, die jedoch keinen langfristigen Betrieb der Schulen ermöglichen. So wurde in einem seit 2015 betriebenen Planungsprozess unter Einbeziehung der Bürgerschaft ein Konzept für die Grundschul-Landschaft der Stadt Freiberg erarbeitet. Nach dessen Ergebnis soll die Kasteneckschule und die Flattichschule am Standort Kasteneck zusammengeführt und als Ganztagesschule neu errichtet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer 5-zügigen, modernen Grundschule und einer Sporthalle am Kasteneck als 2 Feld-Sporthalle geschaffen werden. Durch einen Architektenwettbewerb wird nun die Planung ausgearbeitet.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Größe des Plangebiets beträgt etwa 10.000 qm, so dass auch der Schwellenwert von 20.000 qm für entsprechende Verfahren eingehalten ist. Zur Verfahrenserleichterung kann im beschleunigten Verfahren auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts verzichtet werden. Es ist jedoch geplant, zu einem späteren Zeitpunkt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Hierzu werden Gutachten erarbeitet, mit deren Ergebnissen bereits eine erste Einschätzung für den Planbereich getroffen werden kann. Neben Artenschutz, Lärm und Verkehr werden auch die Themen Klima und Luftschadstoffe gutachterlich betrachtet werden.


Freiberg a.N., 22.05.2023
Dirk Schaible, Bürgermeister

 

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