Stadt Freiberg am Neckar

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Verpflichtung der Straßenanlieger zum Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Die kommenden Wintermonate geben Veranlassung, wieder darauf hinzuweisen, dass innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege bei Schnee zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen sind. Diese Pflicht obliegt nach der Streupflicht-Satzung der Stadt den Straßenanliegern. 
Zur Vermeidung von Unfällen sollte diese Verpflichtung sehr ernst genommen werden. Die Gehwege sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Die Gehwege sind in der Regel mindestens auf 1 m Breite begehbar zu machen. Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 m zu räumen. 
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie vom Fußgänger bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln (z.B. Salz oder sonstige auftauende Mittel) ist verboten. 
Die Gehwege müssen von montags bis freitags  bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags  bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. 
Der bestreute Gehweg ist,  nachdem der Schnee abgetaut ist und keine Gefahr mehr besteht, zu reinigen und in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.


Fahrgasse für Räumfahrzeuge freihalten 
Bei der Durchführung des Räum- und Streudienstes werden die Räumfahrzeuge immer wieder durch parkende Fahrzeuge behindert. Die Bevölkerung wird daher gebeten, die Fahrzeuge so abzustellen, dass für die Räumfahrzeuge eine breite Fahrgasse verbleibt. Die Fahrzeuge sollten möglichst nur auf einer Straßenseite geparkt werden. 
Es liegt im eigenen Interesse der Straßenanwohner, auf diese Punkte zu achten, da ansonsten die Straße nicht geräumt werden kann. 


Bürgermeisteramt Freiberg a.N.

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