Zur Landtagswahl wurden, im Hinblick auf die künftig hohe Zahl von Briefwählern, die Wahlbezirke neu eingeteilt und teilweise neue Wahllokale bestimmt. Dabei wurde darauf geachtet, dass nun alle Gebäude rollstuhlgerecht sind.
Die Wahllokale in Freiberg am Neckar sind:
Die Wahlbenachrichtigung wurde Ihnen bereits zugestellt, damit können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Nähere Infos zur Briefwahl finden Sie HIER.
Sollten Sie sich für eine Urnenwahl entschieden haben, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ob Sie noch in ihrem angestammten Wahllokal wählen können oder ob Ihnen ein neuer Wahlraum zugewiesen wurde.
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, oder ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten gelten die Bestimmungen des §10a Absatz 4 der aktuellen Corona Verordnung.