Bei krankheitsbedingtem Fehlen sind der Vorgesetzte bzw. Ihre Abteilung unverzüglich zu informieren. Ebenso muss unverzüglich eine E-Mail an das Postfach krankmeldungen(@)freiberg-an.de mit der voraussichtlichen Dauer und ggf. deren Fortsetzung geschickt werden. Wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind, müssen Sie einen Arzt aufsuchen und sich Krankschreiben lassen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie dem Personalbüro schnellstmöglich mitteilen.
Sollten Sie im Urlaub erkranken ist ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag erforderlich. Nur so können die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden.
Achtung: Das Wochenende zählt mit, wenn Sie also freitags krank sind und montags auch noch nicht arbeiten können, müssen Sie am Montag eine ärztliche Krankmeldung bringen.