Urlaub wird bei Ihrem Vorgesetzten in AIDA beantragt - in wenigen Ausnahmen erfolgt der Antrag mit der Urlaubskarte (Technische Dienste, Gärtnerei/Friedhof/Grünflächen, Hausmeister, Wasserversorgung und Klärwerk).
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Der Urlaub eines Kalenderjahres kann in Ausnahmefällen bis zum 31.03. für Beschäftigte bzw. 30.09. für Beamte des folgenden Jahres in Anspruch genommen werden.
Wenn der verbleibende Urlaubsanspruch des Vorjahres bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen wurde, verfällt der Anspruch. Der Urlaubsanspruch für alle Beamten und Beschäftigten sind 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Schwerbehinderte, Schichtarbeiter sowie Beschäftigte mit Gesundheitsgefahren, bekommen bis zu 5 Urlaubstagen zusätzlich gewährt.
Sofern Sie in einem Beamtenverhältnis stehen, haben Sie pro Kalenderjahr Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag, den AZV-Tag (Arbeitszeitverkürzung). Falls Sie genehmigten Urlaub nicht antreten und eine Rückbuchung oder Änderung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung. Verwenden Sie kein TippEx, da Änderungen sonst nicht nachvollziehbar sind. In AIDA können Sie bei Ihrem Vorgesetzten einen Antrag zur Löschung von genehmigten Urlaubsanträgen stellen.