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Selbstablesung zum Jahresende
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Abwasserbehandlung und Abfallbeseitigung sollten nicht verwechselt werden. Immer wieder muss die Kanalisation mit Belastungen fertig werden, für die sie nicht geschaffen wurde. Dabei können Funktionen wichtiger Anlageteile versagen und sogar beschädigt werden.
Deshalb: Abfall gehört nicht ins Abwasser! Die Toilette ist kein Müllschlucker.
Speisereste, Binden, Stoffteile, Zigarettenkippen, Katzenstreu sind nur einige der Abfallstoffe, die in den Restmüll/Biomüll gehören. Diese Stoffe können Abwasseranlagen verstopfen und Pumpen beschädigen und müssen in den Kläranlagen mit zusätzlichem Aufwand wieder herausgeholt und korrekt entsorgt werden. Auch wer Medikamente oder Farbreste auf diese Weise entsorgt, riskiert Substanzen in den Wasserkreislauf zu bringen, die nicht mehr entfernt werden können und somit letztendlich wieder in unsere wichtigste Ressource – das Grundwasser – gelangen.
Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss oder die Toilette gehören
Zum Beispiel Wischmopps, welche jüngst die Pumpen in der Abwasserhebeanlage Marbacher Straße blockiert haben und damit viel Aufwand an Zeit und Geld gekostet haben.
Abfluß- , Sanitär- und WC-Reiniger
Deshalb gar nicht erst verwenden, besser Saugglocke , Rohrreinigungsspirale und Klobürste benutzen
Brat- und Frittierfett, Speiseöl
Deshalb erkaltet in den Restmüll
Medikamente
Deshalb zu den Annahmestellen der Apotheken
Umweltgefährdende Stoffe
Konsequenzen
Deshalb zu Annahmestellen und mobile Sammlungen der Abfallwirtschaft bzw. Rückgabe an Handel
Slipeinlagen, Binden, Kondome, Haare, Windeln und Ohrenstäbchen aus Kunststoff
Deshalb in den Restmüll damit!
Speisereste
Deshalb Biomüll!
Zigarettenkippen, Rasierklingen, Korken und Flaschenverschlüsse usw.
Deshalb zum Restmüll/gelbe Tonne
Auch Streusplitt, der im Frühjahr von Hofzufahrten, Zugängen und Gehwegen gekehrt wird, ist Restmüll und darf nicht über Straßeneinläufe „entsorgt“ werden.