Die Ableseung des Zählerstandes erfolgt durch Selbstablesung jeweils zum Jahresende. Der Zählerstand wird auf der Karte, die alle Haushalte zur Zählerstandserfassung zugeschickt bekommen, eingetragen und zurückgeschickt.
Alternativ kann der Zählerstand zum jeweiligen Ablesezeitraum ONLINE auf unserer Startseite mitgeteilt werden.
Nach dem Eichgesetz werden turnusgemäß die Wasserzähler alle 6 Jahre ausgewechselt. Bei Störungen Fon: 07141 278-143.
Endabrechnungen werden nur bei Eigentümerwechsel nicht aber bei Mieterwechsel vom Steueramt ausgestellt. Im Falle eines Eigentümerwechsels sollte der Zählerstand abgelesen werden und der Abteilung Steuern und Abgaben mitgeteilt werden:
Ansprechpartner:
Frau Sabine Hirle, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 229, Fon: 07141 278-143 E-Mail &