Wasserpreis:
Zählergrundgebühren:
Die Zählergrundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Dauerdurchfluss (Q3) | 4 | 10 | 16 | 25 |
€/Monat | 2,68 | 6,71 | 10,73 | 16,77 |
Verbundzähler | DN 50 | DN 80 | ||
€/Monat | 33,53 | 53,65 |
zzgl. 7% MWSt.
Sie beträgt bei Abwasserzählern mit einer Nenngröße von:
Dauerdurchfluss (Q3) | 4 |
€/Monat | 1,79 |
Ohne MWSt.
Abwassergebühren:
Fällige Vorauszahlungen (Termine):
01.03., 01.06., 01.09., 01.12.
SEPA Basislastschriftmandat
Die Wasserversorgungssatzung finden Sie im Stadtrecht.
Den Antrag auf Trinkwasserversorgung finden Sie hier zum Download