Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005 bis 2020 für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim - 11., 12. und 13. Änderung - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 11. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: „Gewerbegebiet X – 2. Änderung“, Pleidelsheim

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung vom 08.02.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Flächennutzungsplan 2005-2020: „Gewerbegebiet X - 2. Änderung“ in Pleidelsheim nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf die Gemarkung Pleidelsheim für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet X - 2. Änderung“. Die Änderung umfasst eine Fläche am südlichen Ortsrand von Pleidelsheim, die bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich auf das Flurstück 4234 und wird begrenzt:

- im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 4236/1,

- im Westen durch die Zeppelinstraße mit dem Flurstück 4240/13 und durch den Feldweg mit der Flurstücksnummer 4252,

- im Osten durch die Westgrenze des Feldwegs mit der Flurstücksnummer 4079,

- im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 4233. Maßgeblich ist der Planentwurf und die Erläuterung vom 08.02.2021 des Büros KMB PLAN|WERK|STADT|GMBH, Ludwigsburg. Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Planteil.

 

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit der 11. Änderung des FNP sollen südlich der bestehenden Gewerbeflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes geschaffen werden. Diese Fläche soll als „Gewerbliche Baufläche“ festgesetzt werden.

Die 11. FNP-Änderung liegt mit Begründung und den umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen auch aus dem Bebauungsplanverfahren öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen: (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

Prognose über die Umweltauswirkungen – Konfliktanalyse auf baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Schutzgüter sowie Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Artenschutzrechtliche Prüfung AWL (Juni 2013): Bestandserfassung der vorhandenen Vogelarten (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Elster, Goldammer, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mäusebussard, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Zilpzalp als Brutvogelarten sowie Blaukehlchen, Gelbspötter, Girlitz, Graureiher, Kleiber, Stieglitz, Stockente, Turmfalke als Nichtbrutvogelarten) sowie die konfliktvermeidenden Maßnahmen/CEFMaßnahmen, Avifauna, Ackerfläche. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung AWL (Februar 2021): Bestandserfassung der vorhandenen Vogelarten (Amsel, Blaumeise, Dorngrasmücke, Gelbspötter, Goldammer, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star, Zilpzalp als Brutvogelarten sowie Aaskrähe, Buchfink, Elster, Graureiher, Heckenbraunelle, Kormoran, Mäusebussard, Schwarzmilan, Singdrossel, Stockente, Turmfalke, Zaunkönig als Nichtbrutvogelarten) und der vorhandenen Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse) sowie die konfliktvermeidenden Maßnahmen/CEF-Maßnahmen, Avifauna, Ackerfläche. Um die einzelnen Konflikte deutlich darstellen zu können, wird der Komplex Natur und Landschaft in die folgenden Landschaftspotentiale bzw. Schutzgüter aufgeteilt: Schutzgut Boden, Informationen zur Bodenart und zum Versiegelungsgrad. Schutzgut Grundwasser/Oberflächengewässer, Informationen zur Grundwasserneubildung/Grundwasserschutzfunktion, Abflussregulation. Schutzgut Luftqualität und Klima, Informationen zu Kalt- und Frischluftentstehung, Kaltluftleitbahn/Kaltluftsammelgebiet, Ausgleichsfunktion sowie örtlichem Klima und Emissionen. Schutzgut Flora/Fauna/Biotopstrukturen, Informationen zu Biotoptypen und vorhandenen Pflanzenarten sowie zu artenschutzrechtlichen Prüfungen. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung, Informationen über das vorhandene Ortsbild, Landschaftsbild und die Auswirkung der Bebauung. Schutzgut Mensch, Informationen über die vorhandenen Umweltbedingungen im Planungsraum, insbesondere mit Blick auf das Wohnumfeld und die Erholung sowie die Landwirtschaft. Schutzgut Kultur und Sachgüter, Informationen über Boden- und Baudenkmale, Kulturlandschaft und Naturdenkmäler. Bisher eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: - Verband Region Stuttgart zu Kaltluftproduktionsund -sammelgebiet, Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. - Regierungspräsidium Stuttgart zu Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. - Regierungspräsidium Freiburg zu Geodaten, Entwässerung, Wald. - Landratsamt Ludwigsburg zu Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen, Landschaftsbild, Artenschutz, Gehölzliste, Entwässerung, Immissionsschutz, Vorrangflur Stufe I, Waldabstand. - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. zu Bodenschutz, Landwirtschaft, Artenschutz, Rast- und Nahrungsbiotop, Artenschutzgutachten, Schutzgebiete, insektenfreundliche Beleuchtung, Vogelschlag.

 

2. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 12. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: „Gewerbegebiet XII“, Pleidelsheim

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung vom 29.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplan 2005-2020: „Gewerbegebiet XII“ in Pleidelsheim nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf die Gemarkung Pleidelsheim für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet XII“. Die Änderung umfasst eine Fläche am südlichen Ortsrand von Pleidelsheim, die bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird begrenzt:

- durch bereits bebauten Gewerbeflächen der Flurstücke 4197, 4198/1 und 4198/2,

- im Nordosten durch die Fritz-Roth-Straße (Flurstück 4148/3) und durch die Südgrenze des Flurstücks 4148/8,

- im Osten anteilig/später durch die Ostgrenze der Flurstücke 4185 und 4186,

- im Süden durch die Nordgrenzen des Imbergrabens (Flurstück 4314) und des Flurstücks 4187,

- im Westen durch die Ostgrenze des Imberwegs (4226)

 

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.08.2023. Maßgeblich ist der Planentwurf und die Begründung vom 28.08.2023 des Büros KMB PLAN|WERK|STADT|GMBH, Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sollen südlich der bestehenden Gewerbeflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von ortsansässigen Betrieben bzw. für Betriebserweiterungen geschaffen werden. Diese Fläche soll als „Gewerbliche Baufläche“ festgesetzt werden.

Die 12. FNP-Änderung liegt mit Begründung und den umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen auch aus dem Bebauungsplanverfahren öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen: (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung): - Prognose über die Umweltauswirkungen – Konfliktanalyse auf baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren. - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Schutzgüter sowie Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. - Artenschutzrechtliche Prüfungen AWL (September 2021 und Juli2022): Bestandserfassung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Vogelarten (Amsel, Blaumeise, Buchfink, Eichelhäher, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kleiber, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Singdrossel, Star, Zaunkönig, Zilpzalp als Brutvogelarten sowie Aaskrähe, Bachstelze, Elster, Feldlerche, Gelbspötter, Girlitz, Graureiher, Nachtigall, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Stieglitz, Stockente, Turmfalke, Wacholderdrossel als Nichtbrutvogelarten), die Betroffenheit von Vogelarten, konfliktvermeidenden Maßnahmen/CEFMaßnahmen; Bestandserfassung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Reptilien (Mauereidechse), Betroffenheit, konfliktvermeidenden Maßnahmen /CEF-Maßnahmen; Schmetterlinge; Biotopverbund. - Bodenschutzkonzept: Um die einzelnen Konflikte deutlich darstellen zu können, wird der Komplex Natur und Landschaft in die folgenden Landschaftspotentiale bzw. Schutzgüter aufgeteilt: - Schutzgut BodenInformationen zur Vorbelastung, Bedeutung, Bodenart und zum Versiegelungsgrad. - Schutzgut Grundwasser / OberflächengewässerInformationen zur Grundwasserneubildung /Grundwasserschutzfunktion, Abflussregulation. - Schutzgut Luftqualität und Klima- Informationen zu Kalt- und Frischluftentstehung, Kaltluftleitbahn /Kaltluftsammelgebiet, Ausgleichsfunktion sowie örtlichem Klima. - Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen- Informationen zu Biotoptypen und vorhandenen schutzwürdigen Pflanzenarten sowie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und zum Biotopverbund. - Schutzgut Landschaftsbild und ErholungInformationen über das vorhandene Ortsbild, Landschaftsbild und die Auswirkung der Bebauung. - Schutzgut Mensch- Informationen über die vorhandenen Umweltbedingungen im Planungsraum, insbesondere mit Blick auf das Wohnumfeld und die Erholung sowie die Landwirtschaft. - Schutzgut Kultur und Sachgüter- Informationen über Boden- und Baudenkmale (Prüffall archäologisches Kulturdenkmal). - Schutzgut Emissionen/Abfälle- Informationen über Emissionen. - Schutzgut Landschaftsplan/ sonstige Pläne- Informationen über die in verfügbaren Planunterlagen bisher vorgesehene Nutzung. Bisher eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: - Regierungspräsidium Stuttgart zu Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. - Regierungspräsidium Freiburg zu Heilquellenschutzgebiet Hoheneck, Entwässerung, Waldabstand, Erholungswald. - Verband Region Stuttgart zu Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Kaltluftproduktion. - Landesamt für Denkmalpflege zu archäologischem Denkmal. - Landratsamt Ludwigsburg zu Artenschutz (insbesondere Feldlerche und Eidechsen), CEF-Maßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Biotopverbund, Entwässerung, Hochwasser, Starkregen, Bodenschutz, Entsorgung, Immissionsschutz, Wald, Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft. - Landesnaturschutzverband BW zu Bodenversiegelung, landwirtschaftliche Nutzfläche, Klima, Artenschutz (Vogelarten, Vogelschlag), Schutzgebiete, Insektenschutz, Pflanzgebote, Lichtimmissionen. - Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg e. V. zu landwirtschaftliche Nutzfläche, Ausgleichsmaßnahmen.

 

3. Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 13. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: „Bewegungspark“, Pleidelsheim

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung vom 08.02.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplan 2005-2020: „Bewegungspark“ in Pleidelsheim nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Änderung bezieht sich auf die Gemarkung Pleidelsheim für den Bebauungsplan „Bewegungspark“. Die Änderung umfasst eine Fläche nordöstlich von Pleidelsheim, die bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird begrenzt:

- im Norden durch den Feldweg (Flurstück 592),

- im Osten anteilig durch das Flurstück 705,

- im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 550/2 und 550/4

- im Westen durch die Ostgrenze des Großbottwarer Wegs (1115).

 

Maßgeblich ist der Planentwurf und die Erläuterung vom 08.02.2021 des Büros KMB PLAN|WERK|STADT|GMBH, Ludwigsburg.

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans sollen nordöstlich von Pleidelsheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bewegungsparks geschaffen werden. Diese Fläche soll als „Gemeinbedarf, Sport- u. Spielanlagen, Bewegungspark“ festgesetzt werden.

Die 13. FNP-Änderung liegt mit Begründung und den umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen auch aus dem Bebauungsplanverfahren öffentlich aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende Arten umweltbezogener Informationen: (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung): - Prognose über die Umweltauswirkungen – Konfliktanalyse auf baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren. - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für die Schutzgüter sowie Beschreibung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Bestandsaufnahme und Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Fläche sowie die Landschaft und das Landschaftsbild und die Naherholung. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sowie auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität. Artenschutzrechtliche Prüfungen AWL (Juni 2020): Bestandserfassung und Betroffenheit der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Vogelarten, Fledermausarten, Reptilienarten, Amphibienarten, Käferarten und Schmetterlinge Bisher eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: - Regierungspräsidium Stuttgart zu Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und Wasservorkommen sowie archäologische Verdachtsflächen. - Regierungspräsidium Freiburg zu Bodenbeschaffenheit und Grundwasser/Wasserschutzgebiet „Hälde“ und Waldabstand. - Verband Region Stuttgart zu Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und Wasservorkommen. – Polizeipräsidium Ludwigsburg zu Sicherheit. - Landratsamt Ludwigsburg zu Ausgleichsmaßnahmen und Umweltbericht, Artenschutz, insbesondere Rodungs- und Abrissarbeiten, CEFMaßnahmen, Reptilienvorkommen, insektenfreundliche Außenbeleuchtung, Entwässerung, Renaturierung Riedbach, Wasserschutzgebiet, Hochwasser, Starkregen, Altlasten, Bodenschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, agrarstrukturelle Belange.

Die 11., 12.und 13. FNP-Änderung liegt jeweils mit Begründung und den umweltbezogenen Informationen/Stellungnahmen auch aus den Bebauungsplanverfahren (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 13.11.2023 bis 15.12.2023 während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

a) bei der Stadt Freiberg am Neckar, Marktplatz 2, 71691 Freiberg am Neckar, im Rathaus, EG, Zimmer 109;

b) bei der Gemeinde Pleidelsheim, Bürgermeisteramt, 74385 Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, Foyer EG,

Während der Auslegungsfrist können –schriftlich oder mündlich zur Niederschrift- Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Freiberg a.N., Rathaus, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N., im Erdgeschoss, Zimmer 109 und bei der Gemeinde Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Während der Auslegungsfrist kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse auf der Homepage der Stadt Freiberg a.N. unter www.freiberg-an.de (Wirtschaft-EntwicklungBauen/Bauen&Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung) und auf der Homepage der Gemeinde Pleidelsheim unter www.pleidelsheim.de abgerufen werden.

Freiberg a.N. und Pleidelsheim, 30.10.2023

Dirk Schaible, Bürgermeister

Ralf Trettner, Bürgermeister

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