Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan der Innenentwicklung "Gewerbegebiet westlich der Ludwigsburger Straße - 5. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freiberg a.N. hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet westlich der Ludwigsburger Straße – 5. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2607, 2605 und 2601/1 Gemarkung Beihingen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
-    im Norden von der Robert-Bosch-Straße, Flst. 2622
-    im Osten von der Ludwigsburger Straße, Flst. 2675
-    im Süden von Flst. 2601/2
-    im Westen von der Steinbeisstraße, Flst. 2612
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26.09.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil und Begründung in der Fassung vom 26.09.2023 des Büro roosplan, Backnang.
 
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dringend notwendige Erweiterung bzw. Modernisierung des bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Hierzu soll auf den nördlichen Grundstücken in einem Sondergebiet der Lebensmittelmarkt neu entstehen, auf dem südlichen Grundstück soll das Gewerbegebiet beibehalten werden. Die zulässigen Gebäudehöhen des bestehenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet westlich der Ludwigsburger Straße“ aus dem Jahr 1988 werden übernommen, die Traufhöhe aber um einen Meter erhöht und im Sondergebiet die Grundflächenzahl gemäß dem derzeitigen Bestand auf 1,0 festgesetzt.
 
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 26.09.2023 wird in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 (Auslegungsfrist) bei der Stadtverwaltung Freiberg a.N., Rathaus, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N., im Erdgeschoss, Zimmer 109 von Montag bis Freitag, vormittags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montagnachmittags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Freiberg am Neckar unter https://www.freiberg-an.de/de/wirtschaft-entwicklung-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren abgerufen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
-Bericht zur orientierenden Altlastenuntersuchung (AS Reutemann GmbH, Mannheim).

- Protokoll zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung (Büro roosplan, Backnang).

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können innerhalb dieser Auslegungsfrist bei der Stadt Freiberg a.N., Fachbereich Baurecht und Öffentliche Ordnung, Zimmer 109 im Rathaus, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Freiberg a.N., 02.10.2023
Dirk Schaible, Bürgermeister

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