Freiberg am Neckar liegt in Baden-Württemberg im Landkreis Ludwigsburg. Nahe gelegene Nachbarstädte sind Ludwigsburg im Süden, Bietigheim-Bissingen im Westen und Marbach am Neckar im Osten. Freiberg liegt 20 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt Stuttgart.
Unternehmen
Rund 600 kleinere und mittelständische Betriebe haben in Freiberg am Neckar ihre Heimat, darunter:
und viele mehr...
Öffentliche Einrichtungen
Freiberg verfügt über eine Vielzahl öffentlicher Einrichtungen, unter anderem:
Bildungseinrichtungen
In der Oscar-Paret-Schule sind ein Gymnasium, eine Realschule und eine Hauptschule mit Werkrealschule vereint. Die Oscar-Paret-Schule war die zweite Gesamtschule Baden-Württembergs. Daneben gibt es mit der Flattichschule, der Grünlandschule und der Kasteneckschule drei reine Grundschulen, außerdem sechs städtische Kindergärten, einen privaten Waldkindergarten und einen privaten Kindergarten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Weinbau
Freiberg am Neckar ist ein Weinbauort, dessen Lagen zur Großlage Schalkstein im Bereich Württembergisch Unterland im Weinbaugebiet Württemberg gehören.
Freiberg liegt verkehrsgünstig in der unmittelbaren Nachbarschaft von Ludwigsburg und 20 km nördlich von Stuttgart. Freiberg ist an das S-Bahn-Netz angeschlossen. Die S-Bahnlinie S4 (verkehrt über Freiberg von Marbach bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof und Stuttgart Schwabstraße. Nach Ludwigsburg und Stuttgart ist Freiberg eine begehrte Wohnlage, insbesondere für Pendler, geworden.
Entfernungen von Freiberg aus:
Hebesätze seit dem 01.01.2017:
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 420 v. H.
Grundsteuer B für Grundstücke 420 v. H.
Hebesatz ist der Prozentsatz mit dem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird.
Fälligkeit:
Abschläge am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder als Jahresbeitrag zum 01.07. (auf Antrag). Jahressteuerbescheide werden nur versandt, sofern sich gegenüber dem Vorjahr eine Änderung ergeben hat. Die Steuer wird zu vorg. Fälligkeitsterminen abgebucht oder ist von Ihnen ohne weitere Benachrichtigung zu überweisen.
Weitere Informationen bei:
Frau Sabine Hirle, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 115, Fon: 07141 278-143 E-Mail &
Hebesatz: 340 v. H.
Fälligkeitstermine am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Abbuchungsermächtigung - Gewerbesteuer
Ansprechpartner:
Sabine Hirle, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 16, Fon: 07141 278-143, E-Mail