Stadt Freiberg am Neckar

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Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Der Anspruch umfasst an fünf Werktagen täglich bis zu acht Stunden Betreuung. Die Einführung des Rechtsanspruchs erfolgt stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe 1, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Grundschulkindern eine ganztägige Betreuung zur Verfügung steht.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt grundsätzlich auch für die Ferien, ausgenommen sind maximal vier Wochen Schließzeit. Die Stadtverwaltung organisiert die Ferienangebote in Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Kirchen, STARA und weiteren Partnern. Die Teilnahme ist ausschließlich für Kinder der Ganztagsschule möglich, wobei einige Angebote kostenpflichtig sein können.
 
Konkretisierung der Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2026/2027 in Freiberg
Die Gründelbachschule vereint im Neubau die bisherigen Standorte der Kasteneckschule und der Flattichschule. Eltern aus Geisingen, deren Kinder die Ganztagsschule besuchen sollen, haben die Möglichkeit, einen Umschulungsantrag zu stellen.
An der Gründelbachschule haben Eltern grundsätzlich die freie Wahl zwischen Halbtagsschule und Ganztagsschule. Ein Wechsel zwischen den beiden Schulformen ist jeweils zum Beginn eines neuen Schuljahres möglich.
Die Ganztagsschule findet an vier Tagen pro Woche – von Montag bis Donnerstag – in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr statt. Der Schultag ist dabei rhythmisierend gestaltet und setzt sich aus klassischem Unterricht sowie vielfältigen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zusammen. Diese umfassen unter anderem Angebote aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport sowie Natur und Umwelt. Ziel ist es, den Schulalltag abwechslungsreich zu gestalten und die Kinder in ihren individuellen Interessen, Begabungen und sozialen Kompetenzen zu fördern.
Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist verbindlich. Während der regulären Unterrichtszeit ist das Ganztagsangebot kostenfrei; lediglich die Kosten für das Mittagessen sind von den Eltern zu tragen.
Ergänzend zum Ganztagsschulangebot besteht für die Eltern die Möglichkeit, weitere kostenpflichtige Betreuungsmodule in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen eine Frühbetreuung ab 7.00 Uhr vor Unterrichtsbeginn sowie eine Nachmittagsbetreuung im Anschluss an den Schultag bis 16.00 Uhr.
Da am Freitag kein Ganztagsschulbetrieb stattfindet, wird an diesem Tag ein zusätzliches Betreuungsangebot bereitgestellt. Dieses dient sowohl der Unterstützung berufstätiger Eltern als auch der Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung. Eine Betreuung ist freitags nach dem regulären Unterrichtsende bis 14.00 Uhr oder alternativ bis 16.00 Uhr möglich.
Für Schülerinnen und Schüler der Halbtagsschule an der Gründelbachschule wird die bisherige Frühbetreuung von 7.30 Uhr auf 7.00 Uhr vorgezogen. Zudem wird die Betreuung nach dem Unterricht von bislang 13.30 Uhr auf 14.00 Uhr ausgeweitet.
Solange der gesetzliche Anspruch auf ganztägige Betreuung für die Klassenstufen 2 bis 4 noch nicht greift, besteht für diese Kinder an der Gründelbachschule und grundsätzlich für alle Kinder der Grünlandschule ergänzend zur gebührenpflichtigen Kernzeitbetreuung weiterhin die Möglichkeit, an einer kommunalen Ganztagsbetreuung teilzunehmen. Die kommunale Betreuung wird an allen Grundschulen künftig bis 16.00 Uhr angeboten.
 
Betreuungsmodule im Ganztag Gründelbachschule:
Modul Wochentag Uhrzeit
Modul GT1 Montag – Freitag* 07.00 Uhr bis Schulbeginn
Modul GT2 Montag – Donnerstag* 15.00 - 16.00 Uhr
Modul GT3 Freitag Schulende bis 14.00 Uhr
Modul GT4 Freitag Schulende bis 16.00 Uhr
*Tage einzeln buchbar
 
Betreuungsmodul Kernzeitbetreuung Halbtagsschule sowie Grünlandschule:
Modul Wochentag Uhrzeit
Modul K1 Montag – Freitag* 07.00 Uhr bis Schulbeginn und Schulende bis 14.00 Uhr
*Tage einzeln buchbar
 
Betreuungsmodul Ganztagesbetreuung Grünlandschule:
Modul Wochentag Uhrzeit
Modul T2 Montag – Freitag* 14.00 - 16.00 Uhr
*Tage einzeln buchbar
 
Die Anmeldung für die zusätzlichen Betreuungsangebote muss bis spätestens 1. März 2026 erfolgen.
Die entsprechenden Unterlagen befinden sich hier: Link
Alternativ können diese auch per E-Mail unter Grundschulen(@)freiberg-an.de angefordert werden.
 

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