Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freiberg am Neckar

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung

der Hundesteuer in Freiberg am Neckar
 
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar am 23.11.2021 folgende Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.01.2022, zuletzt geändert am 22.10.2019, beschlossen:
 

§ 1

§ 5 Abs. 1 und 2 Steuersatz erhält folgende Fassung:

 
(1)    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 140,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 280,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
 
(2)    Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 280,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 560,00 € Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „weitere Hunde“. Steuerfreie Hunde (§6) sowie Hunde in einem Zwinger (§7) bleiben hierbei außer Betracht.
 

§ 2

§ 14 Inkrafttreten

 
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
 
 
Freiberg am Neckar, den 23.11.2021
 
 
Dirk Schaible,
Bürgermeister
 
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Freiberg am Neckar geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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