Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grund-steuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

 
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Freiberg am Neckar am 23.11.2021 folgende Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung vom 01.01.2022, zuletzt geändert am 12.12.2017 beschlossen:
 

§ 1

§ 2 Steuerhebesätze erhält folgende Fassung:

 
Die Hebesätze werden festgesetzt:
 
1.     für die Grundsteuer
        a)     für die land- und forstwirtschaftlichen
                Betriebe (Grundsteuer A) auf                                420   v.H.
        b)     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                445   v.H.
2.     für die Gewerbesteuer auf                                            355   v.H.
der Steuermessbeträge.
 

§ 2

§ 4 Geltungsdauer erhält folgende Fassung:

 
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2022.
 

§ 3

§ 5 Inkrafttreten

 
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
 
 
Freiberg am Neckar, den 23.11.2021
 
 
 
Dirk Schaible,
Bürgermeister
 
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Freiberg am Neckar geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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