Stadt Freiberg am Neckar

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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Fischaufstiegsanlage in Beihingen am Neckar (Neckar-km 154,382A)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Mainz, den 05.07.2021
Brucknerstraße 2, 55127 Mainz  
R23-422.03/Ne-010/4  

 
 
 
 
Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Fischaufstiegsanlage in Beihingen am Neckar (Neckar-km 154,382A)
 
 

Bekanntmachung
 

I.
 
Die gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorgesehene Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen, die zu o. g. Verfahren eingegangen sind, wird gemäß §§ 14a Nr. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG), §§ 1 Nr. 21, 5 Abs. 1  des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetzt durch eine Videokonferenz.
 
Die Durchführung der ersatzweisen Videokonferenz wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG bekannt gemacht.
 
Die Videokonferenz findet statt am 20. und 21.07.2021, jeweils von 10.00 bis 16.30 Uhr.
 
Die Behörden, der Vorhabensträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Videokonferenz individuell schriftlich benachrichtigt, sofern sie nicht mitgeteilt haben, dass eine Teilnahme aus ihrer Sicht nicht erforderlich ist.
 
Das gemäß § 5 Abs. 5 S. 1 PlanSiG notwendige Einverständnis der Teilnahmeberechtigten zur Durchführung einer Videokonferenz wurde mit Schreiben der Planfeststellungsbehörde vom 25.05.2021 abgefragt. Die notwendigen Einverständnisse liegen vor.
 
Über die Videokonferenz wird gemäß § 5 Abs. 5 S. 3 PlanSiG ein Protokoll geführt.
 

II.
 

  1. Bei der Videokonferenz handelt es sich um ein nicht öffentliches Anhörungsverfahren.

 

  1. Die Teilnahme an der Videokonferenz ist nicht verpflichtend. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen bleiben auch bei Nichtteilnahme in vollem Umfang bestehen. In diesem Fall prüft und entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die vorgetragene Stellungnahme bzw. Einwendung auf Grundlage deren Inhalts.

 

  1. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht für die Vertretung im Rahmen der Videokonferenz kann der Planfeststellungsbehörde entweder schriftlich oder elektronisch übermittelt werden.

 

  1. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des o.g. Planverfahrens von der Planfeststellungsbehörde ermittelte, vom Träger des Vorhabens übermittelte oder in Einwendungen mitgeteilte personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Betroffenheit etc.) ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können und ein ordnungsgemäßes Planverfahren durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Dritte weitergereicht. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf die „Hinweise zum Datenschutz in der Planfeststellung“ auf der Internetseite https://www.gdws.wsv.bund.de/ DE/wasserstrassen/planfeststellung/Datenschutz_Planfeststellung.html verwiesen.

 

  1. Beteiligte, die aufgrund von Hör- und/oder Sprachbehinderungen die Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen wünschen, werden um rechtzeitige Information vor dem Termin an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Brucknerstraße 2, 55127 Mainz gebeten. Kommunikationshilfen werden kostenfrei bereitgestellt.

 

  1. Kosten, die für die Teilnahme an der Videokonferenz oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

  1. Diese Bekanntmachung kann auf der       Internetseite    der       Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/500_FAA_Beihingen.html) eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt- und Mitteilungsblatt der Stadt Freiberg am Neckar, im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Marbach am Neckar, im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Benningen am Neckar und im Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim hingewiesen.

 

  1. Mit dem Abschluss der Videokonferenz ist das Anhörungsverfahren für die Teilnahmeberechtigten des ersatzweise gemäß § 5 Abs. 2, 4 und 5 PlanSiG als Videokonferenz durchgeführten Erörterungstermins beendet.

 
 
Im Auftrag
gez. Wayand

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