Stadt Freiberg am Neckar

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Stadt Freiberg zahlt "Veranstaltungszuschuss 2024" aus

Freiberger Vereine bzw. Freiberger Kirchengemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen jährlich einen Veranstaltungszuschuss in Höhe von 450,00 Euro erhalten. Damit fördert die Stadt Freiberg Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung. Dieser Zuschuss wird auf Antrag immer rückwirkend für Veranstaltungen im vergangenen Jahr ausbezahlt.


Kriterien für den Erhalt des Veranstaltungszuschusses 2024 sind:

  • Der Veranstalter muss eine Freiberger Kirchengemeinde oder ein Freiberger Verein (e.V.) sein.
  • Es muss sich um eine kulturelle (mit Bühnenprogramm) und öffentliche Veranstaltung in geschlossenen Räumen (ausgenommen Festzelte) in Freiberg aus dem 2024 handeln.
  • Bei der Veranstaltung muss eine Raumkapazität / Platzkapazität für mehr als 220 Besucher vorhanden gewesen sein.
  • Die Gesamtkosten der Veranstaltung müssen mindestens 450,00 € betragen.
 
Der Veranstaltungszuschuss wird 1x jährlich pro Verein bzw. wenn vorhanden, pro Abteilung eines Vereins gewährt.
Rückmeldefrist (Ausschlussfrist) für die Beantragung ist der: 01.03.2025
 
Für nachfolgend genannte Vereine bzw. Einrichtungen gilt diese Förderung nicht:
Betriebsgruppen und Mannschaften, Fördervereine, Bildungsvereine, kirchliche Vereinigungen sowie Vereine und Vereinigungen, die von der Stadt bereits anderweitig finanziell gefördert werden.
 
Antrag & bei Fragen:
Das Antragsformular wurde per Mail an alle Freiberge Vereine und Vereinigungen versandt und kann zudem auf dieser Seite ganz unten abgerufen werden.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen die Stadt Freiberg, Sandra Elsäßer unter Tel. 278-187 (Mo + Di) oder Mail: s.elsaesser@freiberg-an.de zur Verfügung.
 

Weitere Informationen