Stadt Freiberg am Neckar

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Feuerwerke sind genehmigungspflichtig

Da vermehrt Meldungen bezüglich unerlaubten Feuerwerken / Knallköperzündungen bei der Stadtverwaltung eingehen möchten wir Sie über die Grundlagen aufklären.
Pyrotechnik, zum Beispiel Feuerwerk und Knallkörper, sind sehr gefährlich. Es besteht ein hohes Risiko, dass es zu Verletzungen kommen kann, wie etwa Gehörschäden, Knalltraumata oder Verbrennungen.
Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Ausschließlich zum Jahreswechsel dürfen Privatpersonen über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) ohne Genehmigung abbrennen.
Ausnahmegenehmigungen bei begründetem Anlass, wie beispielsweise Goldene Hochzeit, Jubiläum oder rundem Geburtstag können beim Ordnungsamt unter ordnungsamt@freiberg-an.de beantragt werden. Es ist zu beachten, dass jedoch kein Rechtsanspruch auf die Erteilung besteht.

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