Stadt Freiberg am Neckar

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Bundestagswahl 2025

Knappe Frist von 2 Wochen zum Versand der Briefwahlunterlagen

Durch die Fristverkürzungen bei den vorgezogenen Neuwahlen kann der Stimmzetteldruck später als üblich freigegeben werden. Erst mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Städte und Gemeinden kann der Versand der Unterlagen erfolgen. Die ersten Unterlagen können frühestens zwei Wochen vor dem Wahltag, d.h. ab etwa 10.02.2025 ausgegeben werden.

Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch eine fehlende Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Briefwahl beantragen:

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht statt der Urnenwahl auch durch Briefwahl ausüben. Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, kann ein Wahlschein beantragt werden. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Den Wahlschein können Sie wie folgt beantragen:

  1. mit dem Smartphone scannen Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und ergänzen nur noch Ihr Geburtsdatum (der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden).
  2. online - Sie geben über folgenden Link  Ihre Antragsdaten mit Wahlbezirk und Wählernummer ein, (dieser Link ist aktiv bis zum 20.02.2025, 12 Uhr) –Informationen hierzu untenstehend*-,
  3. schriftlich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, per Telefax an 07141-278137oder E-Mail an wahlen(@)freiberg-an.de
  4. persönlich im Wahlbüro des Rathauses, 1. OG Zimmer 223

 

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens am 02.02.2025 per Post.

 

*Information zum Wahlscheinantrag bequem per Internet:

Wahlscheine können auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie neben dem QR-Code zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage der Stadt Freiberg am Neckar an. Beim Aufruf des Links über www.freiberg-an.de erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro: Telefon 07141-278602, wahlen(@)freiberg-an.de

 

 

Erstinfo zur Briefwahl
Wenn Sie tatsächlich abwesend sind und deshalb nicht bis zum Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung warten können um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen schicken Sie bitte eine E-Mail an: wahlen(@)freiberg-an.de .
Teilen Sie uns darin Ihren Namen, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum mit. Gegebenenfalls zusätzlich die abweichende Versandadresse (Urlaubsziel, Rehaklinik etc.).

Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen sobald die Stimmzettel vorliegen.

 

Änderung des Wahllokals von der Kasteneckschule zum Musikerheim
Aufgrund des Neubaus der Kasteneckschule kann das sonst übliche Wahllokal in der Kasteneckschule für die Bundestagswahl 2025 nicht genutzt werden. Als Ersatz dient das Vereinsheim des Musikvereins Stadtkapelle Freiberg „Musikerheim“ in der Charlottenstraße 1, 71691 Freiberg am Neckar. Dies wird auch das Wahllokal für die Landtagswahl 2026 sein.
Bitte beachten Sie, dass dieses Wahllokal leider nicht barrierefrei ist, da der Zugang zum Wahllokal mit drei Stufen verbunden ist. Wir bitten daher alle Bürger des Wahlbezirks 002-05, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Alternativ können Sie mit dem erhaltenen Wahlschein in einem anderen Wahllokal in Freiberg oder im angegebenen Wahlkreis wählen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:

Auslandsdeutsche:

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