Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 beantragen
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht statt der Urnenwahl auch durch Briefwahl ausüben.
Hierfür müssen sie einen Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Den Wahlschein können Sie wie folgt beantragen:
Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens am 19.05.2024 per Post.
Information zum Wahlscheinantrag per Internet:
Beim Aufruf des Links über www.freiberg-an.de erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail –siehe Nr. 4- einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro: Frau Haiber, Telefon 07141-278602
Information: Unabhängig von der Beantragung von Briefwahlunterlagen erhalten alle Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorab zugeschickt.