Stadt Freiberg am Neckar

Seitenbereiche

Seiteninhalt

"Vereinsförderung 2025" - Antragsfrist: 30.9.2025

In Anerkennung der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Vereine und Vereinigungen im Kultur- und Sportbereich fördert die Stadt Freiberg am Neckar das Vereinsleben.

Für nachfolgend genannte Vereine bzw. Einrichtungen gelten die Förderrichtlinien nicht:
- Betriebsgruppen und Mannschaften
- Fördervereine
- Bildungsvereine
- kirchliche Vereinigungen
- Vereine und Vereinigungen, die von der Stadt anderweitig finanziell gefördert werden

Voraussetzungen der Förderung
Allgemein: Die Vereine müssen mindestens 20 Mitglieder haben und mindestens seit zwei Jahren bestehen. Die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Familien müssen angemessen gestaltet sein. Alle von der Stadt geförderten Vereine sind verpflichtet, auf Anforderung bis zu zweimal jährlich unentgeltlich bei städtischen Veranstaltungen mitzuwirken.
Sportvereine müssen: Ihren Sitz in Freiberg am Neckar haben, im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen sein und sportliche Aktivitäten zum größten Teil in Freiberg ausüben, sowie Mitglied des Württembergischen Landessportbundes oder einer dem deutschen olympischen Sportbund angeschlossener Organisation sein.

Kulturelle, Musik-/Gesangs- und Heimatvereine müssen: Im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen sein und ihren Sitz in Freiberg haben sowie aktiv am Kulturleben der Stadt Freiberg am Neckar teilnehmen.

Die jährliche Regelförderung für Sport-, Kultur-, Musik-, Gesangs- und Heimatvereine der Stadt Freiberg a.N. setzt sich zusammen aus:
- einem Zuschuss je jugendlichem Mitglied (bis 18 Jahre) in Höhe von 13,00 € (keine Unterscheidung ob Freiberger oder auswärtige Jugendliche)
- einem Zuschuss je qualifiziertem/er Übungsleiter/in (mit entsprechender Lizenz), der/die Kinder- oder Jugendmannschaft/en bzw. Jugendgruppe/n (bis 18 Jahre) betreut, in Höhe von 355,00 €
- einem Zuschuss je qualifizierten Vereinsmanagers/-in Höhe von 355,00 €

Als Bemessungsgrundlage dient die alljährliche Meldung der Mitgliederzahlen des Vereins zum Stichtag: 30.06.2025. Diese senden die Vereine bis spätestens 30. September des Jahres bitte an die:

Stadt Freiberg
Fachbereich I - Hauptverwaltung, Kultur & Bildung
Frau Laura Raiser
Marktplatz 2
71691 Freiberg a.N.

oder per Mail an: kultur@freiberg-an.de

Diese Informationen und die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Regelförderung wurden per E-Mail bereits an alle Vereine versandt und stehen zudem hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen