Stadt Freiberg am Neckar

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Wichtiger Hinweis für Freiberger Haushalte

Wichtiger Hinweis für Freiberger Haushalte
Derzeit erhalten einige Haushalte in Freiberg Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH. In diesen amtlich wirkenden Schreiben wird der Empfänger unter Druck gesetzt, den Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Die Stadt Freiberg steht in keinerlei geschäftlicher Beziehung zu diesem Unternehmen. Es handelt sich um Werbung eines privaten Unternehmens – keine offizielle Mitteilung der Stadt, der Stadtwerke oder des Gesetzgebers.
Wann ist ein Smart Meter wirklich Pflicht? Ein intelligentes Messsystem ist gesetzlich vorgeschrieben bei:

  • einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh,
  • steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen (ab 01.01.2025 in Betrieb, § 14a EnWG),
  • Erzeugungsanlagen über 7 kW (z. B. Photovoltaik).

Für alle anderen Haushalte besteht aktuell keine Pflicht.
Die Preise für Messeinrichtungen sind gesetzlich geregelt. Beim regulären Zählertausch durch den Netzbetreiber entstehen für Sie keine zusätzlichen Installationskosten.

Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck! Zuverlässige Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
 

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