Stadt Freiberg am Neckar

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Häufige Fragen der Eltern

Ab wann kann man sein Kind für einen Kindergartenplatz vormerken lassen?
Sie können Ihr Kind frühestens ab dem ersten Lebensjahr für einen Kindergartenplatz vormerken lassen. Bei Anmeldungen, die weniger als 3 Monate vor Kindergarteneinritt erfolgen, wird das Geburtsdatum als Kriterium nachrangig behandelt.

Bekomme ich eine Bestätigung?
Sie erhalten unmittelbar nach Vormerkung eine Bestätigung durch die Stadt Freiberg.

Wann werden neue Kinder aufgenommen?
Wir belegen jedes Jahr ab September die Kindergartenplätze neu. Die Anzahl der freien Plätze hängt davon ab,  wie viel Kinder in die Schule wechseln. Kinder werden ab dem 3. Lebensjahr aufgenommen.

Hat ein Geschwisterkind einen Platzanspruch im selben Kindergarten?
Geschwisterkinder haben bei der Belegung frei werdender Plätze mit Aufnahmedatum bis zum 01.03. eines Jahres grundsätzlich Vorrang bei
gleichzeitigem Besuch der Betreuungseinrichtung.

Wie und wann erfahre ich, dass mein Kind aufgenommen wurde?
Die Zusage und die Aufnahmeunterlagen erhalten Sie 6-8 Wochen vor der geplanten Kindergartenaufnahme.

Welche Schließzeiten aufgrund von Ferien gibt es?
Die genauen Termine für das laufende Kindergartenjahr erfahren Sie unter der Rubrik Kinderbetreuung – Kindergärten – Termine.

Wie läuft die Eingewöhnung in den Kindergarten ab?
Sie werden von der Stadt Freiberg schriftlich zu einem Aufnahmegespräch in den Kindergarten eingeladen. Hier können dann alle offenen Fragen geklärt werden. Gemeinsam mit den Eltern wird die Eingewöhnungszeit des Kindes gestaltet. Da diese individuell ausfällt, besprechen Sie bitte den Ablauf mit der jeweiligen Kindergartenleitung.

Welche Kriterien für die Platzvergabe gibt es?
Die Kindergartenplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:

Halbtagesgruppe / Verlängerte Öffnungszeiten
Kriterien der Platzvergabe:
1. Geschwisterkindregelung (Platzreservierung bis März)  
2. Geburtstag des Kindes

Bedarfskritierien für die Ganztagesbetreuung
Ob eine Bedarf besteht, hängt von diesen Kriterien ab:
- Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten / Arbeitszeiten
- Schulische oder berufliche Ausbildung der
Sorgeberechtigten / Arbeits- bzw. Schulzeiten
- Eingliederungsmaßnahmen der
Sorgeberechtigten nach SGB II ganztags
- Wohl des Kindes

Kriterien der Platzvergabe für die Ganztagsbetreuung:
1. Geschwisterkindregelung (Platzreservierung bis März)
2. Geburtstag des Kindes
3. Tätigkeit/Maßnahme/Ausbildung der
Sorgeberechtigten
- Dauerhaft
- Langfristig
- Kurzfristig/übergangsweise
- Umfang der Tätigkeit
4. Soziale Dringlichkeit
- Alleinerziehende
- Beurteilung Jugendamt
- Krankheit des/der Personensorgeberechtigten

 

Weitere Informationen