Die Übersicht aller Steuern & Gebühren sind in der Rubrik "Haushalt & Finanzen" zu finden.
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Hebesätze seit dem 01.01.2011:
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 265 v. H.
Grundsteuer B für Grundstücke 350 v. H.
Hebesatz ist der Prozentsatz mit dem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird.
Fälligkeit:
Abschläge am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder als Jahresbeitrag zum 01.07. (auf Antrag).
Jahressteuerbescheide werden nur versandt, sofern sich gegenüber dem Vorjahr eine Änderung ergeben hat.
Die Steuer wird zu vorg. Fälligkeitsterminen abgebucht oder ist von Ihnen ohne weitere Benachrichtigung zu überweisen.
Weitere Informationen bei:
Frau Gabriele Ultes, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 42, Fon: 07141/278-142, Mail: g.ultes@freiberg-an.de
In der Rubrik STADTRECHT finden Sie die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung.

Hebesatz: 325 v. H.
Fälligkeitstermine am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Weitere Informationen bei:
Frau Sabine Hirle, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 43, Fon: 07141/278-143, s.hirle@freiberg-an.de
Download Allgemeine Einzugsermächtigung für Steuern
In der Rubrik STADTRECHT finden Sie die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung der Stadt Freiberg.