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Hebesätze Grund- & Gewerbesteuer

Grundsteuer

Grundsteuer

Hebesätze seit dem 01.01.2011:
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 265 v. H.
Grundsteuer B für Grundstücke 350 v. H.

Hebesatz ist der Prozentsatz mit dem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag multipliziert wird.
Fälligkeit:

Abschläge am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder als Jahresbeitrag zum 01.07. (auf Antrag).
Jahressteuerbescheide werden nur versandt, sofern sich gegenüber dem Vorjahr eine Änderung ergeben hat.

Die Steuer wird zu vorg. Fälligkeitsterminen abgebucht oder ist von Ihnen ohne weitere Benachrichtigung zu überweisen.

Weitere Informationen bei:
Frau Gabriele Ultes, Rathaus, Marktplatz 2,  Zimmer 42, Fon: 07141/278-142, Mail: g.ultes@freiberg-an.de

Download Einzugsermächtigung Grundsteuer
Download Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer


In der Rubrik STADTRECHT finden Sie die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Hebesatz: 325 v. H.

Fälligkeitstermine am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
Weitere Informationen bei:
Frau Sabine Hirle, Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 43, Fon: 07141/278-143, s.hirle@freiberg-an.de

Download Allgemeine Einzugsermächtigung für Steuern

In der Rubrik STADTRECHT finden Sie die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung der Stadt Freiberg.