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Der Bürgermeister

Der Bürgermeister der Stadt Freiberg am Neckar

Bürgermeister Dirk Schaible

Bürgermeister Dirk Schaible wurde am 16. März 2008 von den Bürgerinnen und Bürgern zum Bürgermeister der Stadt Freiberg gewählt. Mit 53,89 % der abgegebenen gültigen Stimmen (7.315) hat er bereits im 1. Wahlgang die Wahl zum Bürgermeister gewonnen.
Insgesamt gab es 12.011 Wahlberechtigte, hiervon gingen 7.387 zur Wahl. Dirk Schaible trat sein Amt als Bürgermeister der Stadt Freiberg am Neckar am 16. Juni 2008 an. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre und endet mit dem 15. Juni 2016.

Zum Geschäftsbereich des Bürgermeisters gehören folgende Bereiche:

  • Gemeinderat und seine Ausschüsse
  • Außenbeziehungen und Repräsentation
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation und Verwaltungssteuerung
  • Personalwesen
  • Kultur, Ausstellungen und Veranstaltungen
  • Jugend, Soziales und Gesundheit
  • Stadtmarketing und Tourismus
  • Bürgerbeteiligung und Stadtentwicklung
  • Planen, Bauen und Wohnen
  • Umweltschutz
  • Bürgerbüro
  • Statistik und Wahlen
  • Brand- und Katastrophenschutz
  • Beschaffungswesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr

Jeweils montags bietet Bürgermeister Dirk Schaible in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Um Gesprächsüber- schneidungen zu 'vermeiden, ist eine kurzfristige Terminanmeldung von Vorteil (Tel. 07141/278-126). Termine außerhalb dieser Zeiten sind selbstverständlich ebenfalls möglich.

 

Oberhaupt der Kommune

Der Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Kommune (Gemeinde oder Stadt). In Freiberg am Neckar übt er diese Tätigkeit hauptamtlich aus.

Der Bürgermeister steht als Leiter der Verwaltung an deren Spitze und ist oberster Dienstvorgesetzter aller städtischen Beschäftigten. Er ist verantwortlich für die Regelung der inneren Organisation und für die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zugleich ist er stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. In dieser Funktion ist er verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen und den Vollzug der getroffenen Beschlüsse. Der Bürgermeister ist oberster Repräsentant der Stadt und vertritt diese in allen wichtigen Belangen auch nach außen.


Der Bürgermeister wird in Mehrheitswahl direkt von den Bürgerinnen und Bürgern einer Kommune gewählt. Im ersten Wahlgang wird die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen benötigt. Im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit.


Die reguläre Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Aufgaben des Bürgermeisters sind in der Gemeinderordnung festgelegt.