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Das Zusammenleben mit Nachbarn kann nicht nur gesellig, sondern auch schwierig sein. Streitigkeiten mit dem Nachbarn gehören zum Unangenehmsten, was dem Eigentümer eines Grundstücks widerfahren kann. In einem so dicht besiedelten Raum wie Baden-Württemberg sind daher feste Regeln erforderlich.
Eine Basis für einen respektvollen Umgang miteinander schaffen die Regeln des Nachbarrechts. Sie sind nicht in einem Gesetzbuch vereinigt, was die Suche nach ihnen aufwendig macht und dem Laien den Zugang erschwert. Nachbarrechtliche Vorschriften finden Sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch und im baden-württembergischen Gesetz über das Nachbarrecht.
Folgende Bereiche der Nachbarschaft werfen oft Fragen auf oder sind der Anlass für Streitigkeiten:
Tipp: Die Broschüre "Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg" des Justizministeriums beantwortet wichtige Fragen kurz und verweist auf die einschlägigen Vorschriften. Zum Thema "Nachbarschaftslärm" finden Sie weitere Informationen auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg und des Umweltbundesamtes. Wo Sie sich bei Belästigungen beschweren können und wie Ihnen gegebenenfalls die Polizei helfen kann, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
Nachbarrecht ist Privatrecht. Über die Durchsetzung nachbarrechtlicher Vorschriften wacht daher keine Behörde. Vielmehr muss jeder als Folge des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit seine Rechte selbst wahrnehmen.
Wenn Sie mit Ihren Nachbarn Probleme haben, sollten Sie allerdings zuerst das Gespräch suchen und nicht sofort rechtliche Schritte unternehmen. Lässt sich eine Streitigkeit unter Nachbarn durch ein Gespräch nicht lösen, gibt es die Möglichkeit, einen Schlichtungsversuch zu unternehmen.
Hinweis: Ein Schlichtungsversuch ist bei bestimmten nachbarrechtlichen Streitigkeiten in Baden-Württemberg auch vorgeschrieben, bevor Sie eine Klage einreichen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Obligatorische Streitschlichtung".
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium und das Umweltministerium haben ihn am 29.12.2010 freigegeben.