Aktuelle Berichte der Stadt Freiberg a. N. lesen Sie in der Rubrik "Rathaus & Bürgerservice" ausführlich nach.
Stadt Freiberg am Neckar
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Freiberg ist von etlichen, mitten durch das Stadtgebiet verlaufenden Verkehrssträngen geplagt. Einen wesentlichen Bestandteil der Verkehrslärmemissionen bildet dabei die Bahnlinie Ludwigsburg / Backnang, die aufgrund des zweigleisigen Ausbaus der Strecke Freiberg / Benningen höhere Zugfrequenzen zulassen wird.
Verpflichtungen des Verkehrslastenträgers (Deutsche Bahn AG) zu Lärmschutzanlagen entstehen jedoch gemäß 16. BlmschVo nur bei baulicher Veränderung bestehender Anlagen. Der Großteil der durch das Stadtgebiet verlaufenden Gleistrasse bleibt jedoch von Um- bzw. Erweiterungsbauten unberührt, so dass rechtlich zunächst keine schallmindernden Maßnahmen eingefordert werden können
Die Kommunen können jedoch im Rahmen ihrer Lärmminderungsplanungen Anforderungen an den zuständigen Träger definieren. Von dem Arbeitskreis geladene Vertreter der DB AG haben bezüglich schallreduzierender Baumaßnahmen Konsens- und Gesprächsbereitschaft in Aussicht gestellt.
Aspekte der Lärmbelastung / Lösungsansätze:
Grundlage
¹ Die BlmschVo gibt Grenzwerte für erträgliches Wohnen neben Verkehrwegeneubauten und baulich zu erweiternden Verkehrswegen vor.
Grenzwerte für gutes Wohnen sind der DIN 18 005, Beiblatt 1 (6) zu entnehmen. Hier betragen die Pegel: Tags 55 dB(A).
² Dieses Gutachten stellt die Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses über den 2-gleisigen Ausbau der Stracke Freiberg/Benningen dar.
Erstellung: 1998
Verrechnungsgrundlage: 91 S-Bahnzüg/Tag, V=120km/h, 15 Güterzüge/Tag, V=80km/h
³ Aktuelles Gutachten als Grundlage für die Lärmminderungsplanung
Berechnungsgrundlage: 132 S-Bahnzüge/Tag, V=120km/h, 14 Güterzüge/Tag, V=100km/h
Es fällt auf, dass den Gutachten sehr unterschiedliche Zugfrequenzen, wie auch Zuggeschwindigkeiten der Güterzüge zugrunde liegen. Im Bereich des Ausbaus der Strecke Freiberg / Benningen (Dorsch Consult), werden die zulässigen Werte überschritten, deshalb werden hier aktive Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich.
Der oben dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass die Lärmbelastung insbesondere Nachts sehr stark ist. Dies wird auch in dem aktuellen Gutachten des Büros Bender+Stahl, Betroffenheitsplan, deutlich. Im Bereich der Bahnlinie werden folgende Lärmkennziffern angegeben:
(Lärmkennziffer LKZ=Anzahl betroffener Bürger x Überschreitung des Grenzwerts)
LKZ Tag: 700
LKZ Nacht: 2.300
Es wird festgestellt, dass die LKZ entlang der Bahnlinie deutlich höher ist, wie entlang der Autobahn. Die LKZ wurde gemäß den in 2.2 genannten Berechnungsgrundlagen der Zuganzahl (146 Züge/24h) berechnet. Es muss jedoch von einer zunehmenden Belastung ausgegangen werden, da die Stracke Ludwigsburg/Backnang für bis zu 240 Züge/24h ausgelegt ist!
Der Zugverkehr verläuft jedoch auch in diesem Fall durch den Großteil des Stadtgebiets ohne Schallschutz.
Für den zweigleisigen Ausbau der Stracke Freiberg / Favoritepark existiert ein Planfeststellungsbeschluss vom 24.06.1980.
Hierin verpflichtet sich die Deutsche Bundesbahn, die Lärmgrenzwerte gemäß EVLärmSchG 80 einzuhalten. (67 db(A) bei Nacht).
Die Festsetzungen des damals im Entwurf befindlichen Verkehrslärmschutzgesetz werden von der DB eingehalten, als ob es zum Zeitpunkt der Planfeststellung bereits Gültigkeit besessen hat.
Der Arbeitskreis stellt fest, dass die von der DB zugesagten Maximalpegel, insbesondere Nachts, überschritten werden. Wir fordern daher eine genaue Überprüfung dieses Sachverhalts.
Subjektiv sind Erschütterungen vorhanden, in Einzelfällen sind in den letzten Jahren sogar Zunahmen zu verzeichnen. Letzte diesbezügliche Messungen stammen von Anfang der 80er Jahre.
Aktuelle Meßwerte liegen jedoch nicht vor.
Zu einer quantifizierbaren Aussage sollten aktuelle Messungen an den gleichen Stellen durchgeführt werden.